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Das Gewitter kündigte sich seit Tagen an. Am 5. September 2007 entlud es sich mit Blitz und Donner über alt Bundesrat Christoph Blocher (67). Aus seiner Sicht versuchte man ihn an diesem Tag aus dem Amt zu entfernen (siehe Chronik rechts). Blocher: «Man wollte mir eine Verschwörung gegen den Bundesanwalt andichten.»
Jetzt will er Genugtuung. Am kommenden Freitag, ein Jahr danach, wird er an einer Pressekonferenz seine Klage gegen die «Verschwörer» präsentieren. SonntagsBlick liegt der Entwurf der Zivilklage exklusiv vor. Adressat: das Friedensrichteramt in Herrliberg ZH, Blochers Wohnsitz.
In der Klageschrift fährt er grobes Geschütz auf: «Es sei festzustellen, dass die Beklagten die Persönlichkeit des Klägers widerrechtlich verletzten, indem sie ihn warheits- und tatsachenwidrig verdächtigten, in ein Komplott zur Absetzung von alt Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen zu sein.»
Die Liste der Personen, die Blocher dabei im Visier hat: CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (56), alt NR FDP Jean-Paul Glasson (58) und die drei Bundesanwälte Michel-André Fels, Claude Nicati und Alberto Fabbri. Pikant: Handschriftlich hat Blocher im Entwurf noch die Namen von SP-Nationalrat André Daguet (61) und CSP-Nationalrat Hugo Fasel (52) hinzugefügt.
Für Blocher sind diese Personen die Drahtzieher hinter dem Komplott. In der Klageschrift schreibt er dazu: «Werden missliebige Bundesräte von ihren Untergebenen mit unwahren, haltlosen Ehrverletzungen diffamiert, um sie – im Zusammenspiel mit der nationalrätlichen Oberaufsichtskommission und deren durch die parteipolitische Brille getrübten Blick – aus dem Amt zu drängen?»
Die Klageschrift enthüllt aber auch, dass alt Bundesrat Blocher stark im Austeilen ist, aber schwach im Einstecken. Er sorgt sich um seinen Ruf, der durch das angebliche Komplott Schaden genommen hat. «(...) Die widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung fand an einer Medienkonferenz statt, die landesweite Beachtung fand. Der Störungszustand, der heute immer noch andauert, (...) ist zu beseitigen», fordert der alt Bundesrat.
Wie diese Rehabilitierung ausfallen muss, hat Blocher in der Klage festgehalten. «Unter Androhung geeigneter Zwangsvollstreckungsmassnahmen» sollen die Angeklagten in allen namhaften Tageszeitungen, Radio DRS sowie SF, TSR und TSI dazu verdonnert werden, eine Berichtigung zu veröffentlichen. Dazu fordert er 10000 Franken Genugtuung.
Lucrezia Meier-Schatz, die als Subkommissionspräsidentin die Untersuchung in der Affäre Blocher/Roschacher leitete, glaubt nicht, dass die Klage überhaupt zugelassen wird. Meier-Schatz: «Unser Bericht deckte auf, dass er im Machtkampf um die Bundesanwaltschaft seine Kompetenzen überschritten hat.» Sie schliesst nicht aus, dass Blocher sich noch immer in der Trauerphase seiner Abwahl befindet und die Klage einen Teil seines Verarbeitungsprozesses darstellt.
Der mitangeklagte SP-Nationalrat André Daguet meint: «Für einen Ex-Justizminister und Juristen ist es lächerlich, eine chancenlose Klage einzureichen.» Er erinnert daran, dass es die SVP war, welche die Affäre benutzt hat, um daraus einen Geheimplan gegen Blocher zu konstruieren, aber den Beweis eines Komplotts schuldig blieb.
Was Blocher zu wenig beachtet hat: Bei einer Zivilklage gegen Organe des Bundes ist nur eine Staatshaftungsklage möglich, und diese hat kaum je eine Chance. In der gleichen Sache will auch SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli eine Strafanklage einreichen. Dabei dürfte bereits die Hürde der Immunitätsaufhebung zu hoch sein.