Neue Studie der Helsana kritisiert Medikamentenabgabe durch Ärzte Rezept zum Abkassieren

  • Publiziert: 14.02.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Iso Ambühl

Wenn Ärzte Medikamente an Patienten abgeben, machen sie satte Reingewinne. Wie viel enthüllt eine neue Studie.

Rund 30 Prozent der Schweizer Ärzte mit eigener Praxis sind auch Medikamentenhändler. 2009 setzten sie 1,2 Milliarden Franken um – ein Viertel des Schweizer Arzneimittel-Markts.

Dieser Handel bringt den Weisskitteln einen Nebenverdienst von durchschnittlich mindestens 52250 Franken Reingewinn –pro Jahr.

Realistisch dürften es über 54600 Franken sein. Diese Zahlen ermittelte die Krankenversicherung Helsana in einer Studie, welche SonntagsBlick exklusiv vorliegt.

Für Dominique Jordan (50), Präsident des Apothekerverbands Pharmasuisse, sind die Zahlen sogar noch «viel zu tief». Die Ärzte dagegen wehren sich heftig. Die Studie sei nicht realistisch, sagt Ernst Gähler (58) von der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH): «Die typischen Werte liegen deutlich tiefer.»

Wegen der satten Reingewinne fordern die Autoren der Studie «endlich konkrete Massnahmen» für die unterschiedlichen Verkaufskanäle.

Für Ärzte wie Apotheker gilt nämlich die gleiche Preiskalkulation für rezeptpflichtige Medikamente: unter anderem eine Vertriebsmarge von 15 Prozent.

«Es macht aber einen grossen Unterschied, ob man wie in der Arztpraxis ein paar Tablare in einem Wandschrank hat, oder ob man wie in der Apotheke ein professionelles, automatisiertes Lager von 5000 bis 10000 Produkten betreibt», sagt Apotheker Jordan.

Die fetten Gewinne der Mediziner geben auch Sara Stalder (43), Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, zu denken. Sie fordert ein Verbot: «Ärzte sollen keinen Anreiz haben, möglichst viele Medikamente zu verkaufen, um ihr Einkommen zu erhöhen.»

Als Ausnahme sieht sie Mediziner in Netzwerken, deren Budgets der Kontrolle von Versicherungen unterliegen. Oder Ärzte in ländlichen Gebiete ohne Apotheken.

In der Schweiz ist die ärztliche Medikamentenabgabe derzeit in 17 Kantonen erlaubt. Doch dies könnte sich ändern: Noch kurz vor dem Ausscheiden hat alt Bundesrat Pascal Couchepin (67) mit der geplanten Revision des Heilmittelgesetzes ein Verbot lanciert. Die Vernehmlassung dauert noch an.

Unter dem politischen Druck haben die Ärzte dem Krankenversicherer-Verband Santésuisse ein neues Vergütungsmodell vorgelegt. Die Vertriebsmarge der Medikamente stünde nicht mehr im Vordergrund.

Spezifische Leistungen und Aufwendungen im Medikamentenbereich für Patienten wollen die Ärzte künftig pauschal abgelten lassen.

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