Affäre Hildebrand «Reto T. ist kein schützenswerter Whistleblower»

  • Publiziert: 11.01.2012, Aktualisiert: 21.38 Uhr
  • Von Sidonia Küpfer

ZÜRICH - Transparency International will Whistleblower besser schützen. Doch im Fall von Reto T. sagt Präsident Méan: «Wir können keine Whistleblower schützen, die Infos an den politischen Gegner liefern.»

Seine Informationen über anrüchige Dollar-Käufe brachten den Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zu Fall. Doch gegen Reto T. (39), den Datenlieferanten und Ex-IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin, wurde ein Strafverfahren wegen Verletzung des Bankengesetzes eröffnet.

Jean-Pierre Méan, Präsident von Transparency International Schweiz, macht sich für den besseren Schutz von Whistleblowern stark. Doch im Fall des inzwischen entlassenen Sarasin-Mitarbeiters hat er Zweifel, dass es sich bei ihm um einen «schützenswerten Whistleblower» handelt: «Es kann nicht sein, dass wir Whistleblower schützen, die Informationen an den politischen Gegner einer Person liefern.»

Ein Ombudsmann muss Whistleblower beraten

Méan ist überzeugt, dass sich der Schlamassel für Reto T. hätte verhindern lassen, wenn dieser sich an eine unabhängige Person gewandt hätte. Denn er gehe davon aus, dass Reto T. in gutem Glauben gehandelt habe – die erste Bedingung, um einem Whistleblower Schutz zukommen zu lassen.

Allerdings hätte er sich an die richtige Stelle wenden müssen. «Ein Compliance-Officer oder ein Ombudsmann wäre so eine Ansprechperson. Sie sollten den Whistleblower im Vorgehen beraten.» Auch ein Staats- oder Bezirksstaatsanwalt wäre denkbar.

Doch Méan zeigt auch Mitgefühl mit dem entlassenen Sarasin-Mitarbeiter: «Reto T. wohl kein schützenswerter Whistleblower, aber er ist ein armer Kerl.»

«Wie soll man im Ausland erklären, dass Blocher nur Briefträger war?»

Und Méan gibt auch zu bedenken: «Für das Bankgeheimnis ist dieser Fall schlecht.» Er könne sich nicht vorstellen, wie man im Ausland erklären soll, dass Christoph Blocher in dieser Angelegenheit nur der Briefträger war?

«Wir haben ein Präjudiz geschaffen.» Wenn wieder einmal ein ausländischer Minister eine Bankdaten-CD kaufe und verwende, so könne man ihm nichts mehr vorwerfen. «Denn es sieht so aus, als ob in der Schweiz ein früherer Justizminister gestohlene Daten für politische Zwecke verwendet hat.»

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