ZÜRICH – Ein heute 27-jähriger Autoraser ist vom Bezirksgericht Zürich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt worden. Neun Monate erhielt er gemäss dem erst im Dispositiv vorliegenden Fall für zwei Tempoexzesse im Frühling 2005. Weitere zwölf Monate wurden aus einer Vorstrafe von 2004 fällig, weil er während der Probezeit wieder straffällig geworden war. Die Tempoexzesse hatten sich auf der Autobahn A1 beziehungsweise im Gubristtunnel im Nordosten Zürichs ereignet. Am 15. April 2005 war der aus Serbien-Montenegro stammende Mann beim Brüttiseller Kreuz mit einer Geschwindigkeit von 185 Kilometern pro Stunde (km/h) ertappt worden. Er bestritt zwar diesen Fall, doch wurde der Tempoexzess in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich nachgewiesen. Rund einen Monat später wurde der mehrfach Vorbestrafte mit dem gleichen Wagen im Gubristtunnel mit 148 km/h geblitzt. Ohne Toleranzabzug betrug seine Geschwindigkeit in diesem Fall 158 km/h. Das Gericht trat auf die Anträge der
Verteidigung nicht ein, die einen Freispruch vom ersten Tempoexzess gefordert und für den zweiten Fall lediglich eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Franken verlangt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.