Editorial Privatsache?

  • Publiziert: 20.07.2008
  • Von Hannes Britschgi, Stv. Chefredaktor

Verteidigungsminister Samuel Schmid, von Spöttern Selbstverteidigungsminister genannt, hat eine neue Aufgabe gefunden: Er gibt den hehren Verteidiger der Privatsphäre. Empört weist er Fragen zum Beziehungsleben seines ersten Soldaten zurück. Auch ein Armeechef, so Schmid, habe das Recht auf Privatsphäre. Das wolle er respektieren. Tönt gut, geht aber an der Sache vorbei.

Warum? Bundesrat Schmid sucht einen neuen Armeechef und entscheidet sich im Auswahlverfahren für Roland Nef. Nur gibt es da ein Problem: Der Brigadier hat ein Strafverfahren wegen Nötigung seiner ehemaligen Lebenspartnerin am Hals. Ein Offizialdelikt, also keine Privatsache. Zumal bei einem angehenden Oberkommandierenden. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, führen eine Hausdurchsuchung durch und lassen Nefs Computer untersuchen, auch die an seinem Arbeitsplatz.

Was tut Schmid in dieser Situation? Fragt er seinen Kandidaten, was um Himmels willen er denn mit seiner Geliebten angestellt habe? Woraus die Nötigung bestanden habe, die ihm vorgeworfen wird? Stellt er sich selbst die Frage, ob ein Mann, der schon in einer privaten Krise den Kopf verliert, charakterlich zu seinem obersten Truppenkommandanten taugt? Fragt er sich, ob Nef durch seine privaten Probleme eventuell erpressbar wird? Nichts von alledem. Schmid schaut weg, Privatsache! Immerhin macht er einen Vorbehalt deutlich: Das Strafverfahren muss bis zum Amtsantritt vom Tisch, sonst gibt es weder Beförderung noch Kommando.

Und was meinen die anderen Bundesräte, die Wahlbehörde des Armeechefs der Schweiz, zu dieser riskanten Berufung? Sie können gar nichts dazu meinen, denn erst etwa zwei Stunden vor der Wahl wird ihnen das Personaldossier ausgehändigt. Auch darin verschweigt Schmid die brisante Schlagseite von Roland Nef, verschweigt darüber hinaus, dass noch gar keine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Der Bundesrat vertraut ihm und segnet Schmids Kandidaten ab.

Das Resultat dieser Risikowahl: ein Armeechef mit zweifelhafter Legitimation, ein Verteidigungsminister mit massivem Vertrauensverlust und ein Bundesrat in Zugzwang. Diese Geschichte kann die Regierung seinem Verteidigungsminister unmöglich einfach durchgehen lassen. Er muss durchgreifen, wenn denn die Hauptakteure der Affäre noch im Amt sind.

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