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Am 8. Juni 2007 wurde Brigadier Roland Nef vom Gesamtbundesrat zum neuen Chef der Armee ernannt. Doch hätte er überhaupt gewählt werden dürfen?
Die «SonntagsZeitung» enthüllt, dass während Nefs Nominierung ein Strafverfahren lief – wegen Nötigung!
Der heutige Armeechef hatte eine Anzeige von seiner Ex-Freundin Lynn S.* (50) am Hals. In mehreren Befragungen erhob sie massive Vorwürfe gegen den hohen Militär. Laut «SonntagsZeitung» ging es um häusliche Gewalt. Nef habe sie bedrängt und in Angst versetzt.
Die Staatsanwaltschaft Zürich nahm die Anzeige im Herbst 2006 offensichtlich sehr ernst und ordnete Hausdurchsuchungen an. Die Polizei tauchte im Verteidigungsministerium am damaligen Arbeitsplatz von Nef auf.
VBS-Sprecher Sebastian Hueber bestätigt BLICK: «Sie nahmen Nefs Computer mit und brachten ihn 12 Stunden später zurück.» Auch bei seiner Wohnung in Zürich-Höngg erschien die Polizei. Nachbarin Susanne F.* erinnert sich: «Ich holte gerade die Zeitung, da waren viele Männer, die nicht in das Haus gehörten. Ich erfuhr erst später, dass es sich um Polizisten in Zivil handelte.»
Roland Nef war bereits getrennt von Lynn S. und lebte mit seiner heutigen Frau und deren Tochter zusammen im Höngger Mehrfamilienhaus. Sehr zurückgezogen, wie die Anwohnerin sagt. «Er sagte nicht einmal Grüezi.»
Der Armee-Chef und seine Ex-Freundin. Was geschah wirklich zwischen den beiden?
Fakt ist: Roland Nef und Lynn S. zogen im Oktober 2004 in eine Luxuswohnung am Zürichberg. Doch bereits im Februar 2005 war die Berufsmusikerin wieder weg. Warum die Beziehung eskalierte und was Nef seiner Ex-Freundin genau angetan haben soll, bleibt unklar.
Denn: Im April 2007 unterzeichnete Lynn S. eine sogenannte Desinteresse-Erklärung. Notabene zwei Monate vor Nefs Wahl zum Armee-Chef. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.
Lynn S. will nichts sagen. Die Musikerin – sie ist unter anderem als Querflötistin an der Oper Zürich engagiert – lässt durch die Gegensprechanlage ihrer Wohnung verlauten: «Kein Kommentar.»
Auch von Armeechef Nef erfährt man nichts. «Das ist eine rein private Angelegenheit», sagt das VBS und betont, die Untersuchung sei formell und rechtskräftig eingestellt.
Allerdings: Nach Militärgesetz kann ein hängiges Strafverfahren ein Hinderungsgrund für eine Beförderung sein. VBS-Chef Samuel Schmid wusste vom Verfahren, portierte Nef aber trotzdem zum Armee-Chef.
Nef selber profilierte sich nach dem Schlauchboot-Drama als knallharter Saubermann. Er entliess Luftwaffenchef Walter Knutti wegen «vorschriftswidrigen Abläufen» bei der Kaderselektion.
*Namen von der Redaktion geändert