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Polit-Marketing: Panzerschlacht im Abstimmungsbüchlein

Armeegegner peppen das staubtrockene Abstimmungsbüchlein auf: ein Fall mit Zukunft?

Von Joël Widmer | Aktualisiert um 00:51 | 11.10.2009
Vor jeder Abstimmung flattert es in alle Haushalte: das Abstimmungsbüchlein. Seine Auflage (mehr als fünf Millionen) ist so ­gewaltig wie die Aufmachung trocken. Der Bundesrat erläutert die Vorlagen, die Initiativkomitees ihre Argumente. Das Büchlein enthält viel Text – auch mal ein Kuchen­diagramm oder eine Landkarte, wenns hochkommt.

Die nächste Auflage aber, die in einigen Wochen in den Briefkästen liegen wird, ist optisch aufgepeppt wie noch nie. Zumindest auf der ­einen Seite, die das Komitee der Ini­tiative für ein Verbot von Kriegs­material-Exporten zur Verfügung hat.

Neben dem Text prangt das Foto eines kleinen Panzers aus Käse (siehe rechts). Darunter der Satz: «Die Schweiz hat Besseres zu exportieren als Waffen.»

Es ist das erste Mal, dass ein Komitee sein Kampagnenlogo ins Abstimmungsbüchlein geschmuggelt hat. Hintergrund der Neuerung war nicht etwa ein geändertes Reg­lement, sondern die simple Anfrage der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA).

Das Komitee habe einfach wissen wollen, was die Vorgaben für Text und Bild seien, sagt GSoA-Sekretär Tom Cassee (28). «Uns erstaunt, dass all die millionenschweren PR-Agenturen bisher nicht auf diese Idee kamen.»

Der Panzer bringe die eigene Botschaft auf den Punkt, gerade in Abstimmungskämpfen sei es wichtig, dass man Botschaften auch visualisiere.

Eine konkrete gesetzliche Norm für die Gestaltung der Seiten gebe es nicht, sagt Thomas Abegglen von der Bundeskanzlei. «Der Bundesrat ist bei Eingriffen in die Erläuterungen der Komitees sehr zurückhaltend.»

Die Seite der GSoA sei mit dem involvierten Departement besprochen worden. «Und das ganze Abstimmungsbüchlein wurde vor dem Gut zum Druck vom Bundesrat verabschiedet.»

Hätte die Bundeskanzlei auch das umstrittene Minarett-Sujet im Abstimmungsbüchlein erlaubt? Abegg­len dazu: «Die Frage hat sich nicht gestellt, da das Komitee keinen Wunsch nach einer Illustration vorbrachte. Man hätte aber auch ein solches Begehren geprüft.»
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Optisch aufgepeppt: Das Abstimmungsbüchlein. (ZVG)
Optisch aufgepeppt: Das Abstimmungsbüchlein. (ZVG)
Illustration: Zum ersten Mal versieht ein Initiativkomitee seine Argumentation im ­Abstimmungsbüchlein mit einem Kampagnenlogo. (ZVG)
Illustration: Zum ersten Mal versieht ein Initiativkomitee seine Argumentation im ­Abstimmungsbüchlein mit einem Kampagnenlogo. (ZVG)
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