Pitbull erlaubt - Wellensittich verboten

  • Publiziert: 24.04.2008, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Simon Spengler

BERN – Der Bundesrat will definitiv kein Kampfhunde-Verbot. Aber strengere Vorschriften für Wellensittiche und Meersäuli. Was sagen Sie dazu?

Seit Jahren streiten sich Parlament und Regierung über ein Verbot von gefährlichen Hunden. Das hätte im neuen Tierschutzgesetz verankert werden können.

Gestern sagte der Bundesrat wieder Nein. Er verpflichtet lediglich ab 1. September neue Hundehalter zu einem Kurs. «Aus Sicht des Bundesrates reicht diese Massnahme aus», sagte Landwirtschaftsministerin Doris Leuthard. Zusätzlich brauche es nur noch eine Verschärfung der Haftpflicht. Alles andere ist laut Leuthard Sache der Kantone.

Für Kampfhunde wird es also bald 26 verschiedene Kantonsgesetze geben, falls nicht doch noch das Parlament die Notbremse zieht. Dort ist die Sache weiter hängig.

Mehr Einsehen hatte die Landesregierung fürs Wohlbefinden von Wellensittichen und Meersäuli. Die dürfen nicht mehr allein gehalten werden. Auch wer einen Aquariumfisch das Klo runterspült, verstösst neu gegen das Gesetz. Tierversuche bleiben allerdings erlaubt.

Hart blieb der Bundesrat gegenüber Rinder- und Schweinemästern. Die Tiere dürfen nicht länger auf Spaltböden gehalten und Ferkel nur noch unter Narkose kastriert werden. «Frohe Botschaft» auch für Mastmunis: Ab 2013 hat jeder Muni Recht auf drei Quadratmeter Lebensraum.

Wie denken Sie über die Vorschriften vom Bundesrat? Schreiben Sie uns!

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