
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
15 Kantone lassen heute Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien bei den Steuern zum Abzug zu. Sie sind verunsichert, weil das Bundesgericht dies im Juni 2007 für bundesrechtswidrig erklärt hat.
Mit seiner Vorlage will der Ständerat nun Klarheit schaffen: Grundsätzlich sollen natürliche Personen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ihre Beiträge und Spenden an die Parteien als allgemeinen Abzug vom Einkommen geltend machen können. Unternehmen dürfen ihre Zuwendungen unter dem geschäftsmässig begründeten Aufwand aufführen.
Bei der direkten Bundessteuer sieht der Ständerat eine Limite von 10000 Franken vor. Die gleichzeitige Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes stellt es den Kantonen frei, bis zu welchem Betrag die Beiträge und Zuwendungen bei der Berechnung der kantonalen und kommunalen Steuern abgezogen werden dürfen.
Als stellvertretende Finanzministerin beantragte Eveline Widmer-Schlumpf Nichteintreten. Die Einführung eines neuen Abzuges laufe diametral dem erklärten Ziel von Bundsrat und Parlament zuwider, das Steuersystem zu vereinfachen, sagte sie. Zudem sei die Verfassungsgrundlage fraglich.
Spenden werden nicht offengelegt
Der Rat zeigte sich unbeeindruckt und trat mit 36 zu 4 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Mehrheit teilte die Ansicht der Staatspolitischen Kommission (SPK), die Bedeutung der politischen Parteien für die Demokratie und insbesondere für die Meinungs- und Willensbildung des Volkes rechtfertige die neuen Abzüge.
In der Detailberatung lehnte der Rat mit 25 zu 13 Stimmen den Antrag des Bundesrates und einer überwiegend linken SPK-Minderheit ab, den Abzug auf «landesübliche» 2000 bzw. 4000 Franken für Ehepaare zu senken. Mit 29 zu 8 Stimmen verwarf er auch eine Pflicht zur Offenlegung der Zuwendungen, die nach Ansicht der SPK und des Bundesrates den Schutz der Privatsphäre verletzt hätte.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf wollte den Abzug für die juristischen Personen streichen, weil Unternehmen Beiträge an Parteien bereits im Rahmen des Politsponsorings abziehen könnten. Der Rat folgte aber mit 25 zu 7 Stimmen der Mehrheit. Trotz der Skepsis des Bundesrates definierte er zudem im Gesetz den Begriff der politischen Partei.
Die nun vom Erstrat verabschiedete Vorlage geht zurück auf eine Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG). Die damit verbundenen Einnahmenausfälle lassen sich nicht beziffern. «Die Budgets von Kantonen und Gemeinden werden aber nicht auf den Kopf gestellt», sagte SPK-Sprecher Paul Niederberger (CVP/NW).
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP/GR).- Keystone