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Nachdem in den vergangenen Monaten immer wieder Pädophilie-Vorwürfe an Priester aufgekommen waren, wollte die Bischofskonferenz handeln: Die internen Richtlinien für den Umgang mit sexuellen Übergriffen sollten überprüft werden. Mit der Aufgabe betraut wurde das Fachgremium, das die Richtlinien 2002 erstellt hatte.
Viel Neues hat die Kommission allerdings nicht erarbeitet: Zwar werde derzeit über eine Checkliste zum Vorgehen bei Verdachtsfällen diskutiert, nicht geändert wird laut Bischof Kurt Koch jedoch der Kern der Richtlinien.
Die Kirche wird weiterhin nur dann die Justiz alarmieren, wenn sich «die Gefahr von Wiederholungstaten nicht auf andere Weise bekämpfen lässt». Die Opfer sollen wie bisher darauf hingewiesen werden, dass sie eine Strafanzeige einreichen können. Und die Täter sollen zur Selbstanzeige bewogen werden.
Das genügt nicht allen: Kirchenmänner wie Norbert Brunner, der Bischof von Sitten – hatten angeregt, dass die Kirche bei jedem Verdacht die Justiz einschalten sollte. Nach Ansicht der Bischofskonferenz wäre eine Anzeigepflicht jedoch nicht mit dem Opferschutz zu vereinbaren. (SDA/bih)
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Bischof Kurt Koch: Checkliste soll regeln, wer zuständig ist. (Keystone)