Keine Chance für Sex-Grüsel Pädo-Lothar blitzt vor Bundesgericht ab

  • Publiziert: 15.07.2010, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Viktor Dammann

LAUSANNE – Der fromme Bruder Lothar (70) scheitert vor dem Bundesgericht. Die 20 Monate Knast für den Missbrauch seiner Stieftochter sind rechtmässig.

Im Toggenburg, wo Lothar Z. wohnt, gilt er als gottesfürchtiger Mann. Von der Dorfbevölkerung lässt er sich Bruder Lothar nennen. Doch hinter der heilen Fasssade seines verwunschenen Bauernhauses betätigte sich der Ex-Wirt als Pädophiler. Er missbrauchte seine 14-jährige Stieftochter Stefanie*.

Er betastete sie immer wieder. Griff ihr zwischen die Beine. Zwei Jahre lang. Er verbot dem Mädchen davon zu erzählen, sonst komme es nicht in den Himmel, drohte er ihr. Ihm sei es vorbestimmt, dass er ihr erster Mann sei.

«Er fragte mich, ob ich ein Glas Champagner wolle», erinnert sich Stefanie*. «Dann ist er zu mir in die Wanne gestiegen und hat sich vor mir befriedigt. Dann erkundigte er sich, ob ich das schon einmal gesehen habe.» Dann habe ihr Stiefvater sie überall angefasst und geküsst.

Richter glauben dem Opfer

Lothar wohnte mit seiner Frau und den beiden zwei Stieftöchtern zusammen. Erst Jahre später vertraute sich Stefanie ihrem leiblichen Vater an. Vor Gericht stellte der Frömmling alles in Abrede. Er sah in den Anschuldigungen ein Komplott von Stefanies Vater. Doch die Richter glaubten den Aussagen der jungen Frau.

Das St. Galler Kantonsgericht erhöhte die Strafe des Kreisgerichtes Toggenburg gar von 14 auf 20 Monate Gefängnis bedingt. Auch das von Bruder Lothar angerufene Bundesgericht hat am Schuldspruch der St. Galler Gerichte nichts auszusetzen. Es wies die Beschwerde von Lothar Z. vollumfänglich ab.

Der Pädophile muss 800 Franken Gerichtskosten und seinen Anwalt selber berappen. Für sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege hatte das höchste Schweizer Gericht kein Gehör.

*Namen der Redaktion bekannt

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