St. Galler Ferrari-Raser: «Ich bin Diplomat»

  • Publiziert: 06.01.2010, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Corinne Landolt und Adrian Schulthess

Sein «Ausweis» beeindruckt die Richter nicht: Multimillionär Roland S. muss blechen.

Er sei Diplomat der Republik Guinea-Bissau, behauptet Roland S.* (53), als die Polizei ihn stoppt. Doch ein Diplomaten-Nummernschild kann der St. Galler nicht vorweisen. Das müsse er unterwegs verloren haben, gibt er an.

Gerade hat der Multimillionär seinen roten Ferrari Testarossa innerorts in Mörschwil SG auf 100 beschleunigt, ausserorts auf fast 140 Stundenkilometer. Roland S. im Tempoexzess: nicht zum ersten Mal (siehe Box).

Roland S. besitzt ein Vermögen von über 23 Millionen Franken. Fünf Luxusautos stehen in der Garage seiner Villa in Mörschwil. Und irgendwie dachte er wohl, dass man mit so viel Geld alles darf. Vor Gericht wollte der Angeklagte S. gar nicht erscheinen. Er geniesse diplomatische Immunität. Doch die St. Galler Richter anerkannten seinen Diplomatenstatus nicht.

Die Geldstrafe fürs Rasen in neuer Rekordhöhe!

Er sei ein Verkehrsrowdy, befanden sie und brummten ihm eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 2300 Franken auf. «Der Angeklagte hat sich aus reiner Lust an Geschwindigkeit mit seinem PS-starken Fahrzeug über elementare Strassenverkehrsvorschriften hinweggesetzt», begründen sie das Urteil.

Die Hälfte der 299 000 Franken muss der reiche Raser bezahlen, den Rest, falls er in den nächsten zwei Jahren rückfällig wird. Ein Rekord. Die bis anhin höchste Raser-Geldstrafe ist von 2008. Damals kassierte ein Banker und Porsche-Fahrer im Kanton Zürich 111 000 Franken.

Roland S. hat sein Geld als Treuhänder verdient und hilft Firmen, sich in Dubai anzusiedeln. Er spreche sogar arabisch, schreibt er über sich selber im Internet. Und da zeigt sich auch seine Vorliebe für schnelles Fahren: Zu seinen Facebook-Freunden zählen die Formel-1-Piloten Michael Schumacher, Felipe Massa, Jarno Trulli und Kimi Räikkönen.

*Name der Redaktion bekannt.

Roland S. ist einschlägig vorbestraft

Zwei administrativrechtliche Verwarnungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen. Eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Tagen. 2000 Franken Busse. Einen Monat lang Führerausweis-Entzug. Die Liste der einschlägigen Vorstrafen des Multimillionärs Roland S. (53) schockiert. Als gefährlicher Verkehrsrowdy ist er ein unverbesserlicher Wiederholungstäter.

Das kostet: Sein «Vorleben in strassenverkehrsrechtlicher Hinsicht» war entscheidend für die hohe Geldstrafe von 299 000 Franken, so das St. Galler Kantonsgericht. «Bedenkenlos und aus reiner Lust an Geschwindigkeit» sei er auch durch Mörschwil SG gerast. Und habe sich «über elementare Strassenverkehrsvorschriften hinweggesetzt», hält die Strafkammer fest. Jetzt kriegt er die Quittung.
play Verkehrsrowdy Roland S. hat fünf Luxusautos in seiner Garage stehen. (ZVG)

Alle Kommentare (24)

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    Hoffe,dass Mr. Roland S. das Steuerdomilzil aus dem Bauern-Kaff Moeschwil ins Steuerguenstige Ausland verlegen kann um so die Neider abzustrafen.Denn diese muessen mit hoeheren Steuern den Ausgleich vom Minus in der Steuerkasse begleichen.Mr. S ist ja ein excellenter Steuerzahler.Gut so.Sollen nun die Neider mehr zahlen.Dann haben sie wenigstens wieder was zu jammern.
    • 07.01.2010
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    Ich will auch ein Testa Rossa für 60000.-.....bitte bitte!
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    Viel zu wenig! Auto weg und zwar jedesmal....Warum nur die Hälfte bezahlen? Ist das die neue Rechtssprechung 2010 in der Schweiz? Toll, Parkbussen werde ich auch nur noch zur Hälfte bezahlen.....mal schauen was die Behörden dazu sagen! Vitamin B ist in der Schweiz immer noch das beste Medikament.......
    • 07.01.2010
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    doppelte Busse für seine Lügengeschichte betreffend Diplomat, seine schnellen Karossen einstampfen und Ausweisentzug auf Lebzeiten...fertig!
    • 07.01.2010
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    Rekordstrafe? Das zahlt der doch mit der Portokasse und lacht darüber. Am Wochenende wird er den zweiten Ferrari ausfahren, der noch in seiner Garage steht, wetten?
    • 07.01.2010
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Sollen Bussen am Einkommen eines Sünders bemessen werden?»

  • 53,4% Ja, denn eine Busse soll weh tun.
  • 33,5% Nein, eine Busse hat je nach Delikt eine bestimmte Höhe. Basta!
  • 13,1% Wer nichts dummes macht, wird nicht gebüsst...