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Die sexuellen Übergriffe von Geistlichen haben zu einer Strafanzeige gegen ehemalige und aktuelle Verantwortliche der Bistümer Chur und Basel geführt. Erstattet wurden die Anzeigen von einer Privatperson aus Buchs.
Begründet werden die Eingaben damit, dass die Bistumsverantwortlichen die pädosexuellen Täter nicht der Strafjustiz zugeführt haben. Geschickt wurden die praktisch identischen Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaften der Kantone Graubünden und Solothurn.
Er könne den Eingang der Strafanzeige bestätigen, sagte Maurus Eckert, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft, zu einem Bericht in der Zeitung «St. Galler Tagblatt». In der Anzeige werde verlangt, eine Begünstigung oder Mittäterschaft von Sexualdelikten zu untersuchen.
Die Staatsanwaltschaft werde die eingegangene Strafanzeige nun prüfen, sagte der Sprecher weiter. Laut Zeitungsbericht wurden die Anzeigen von einem Juristen verfasst. (SDA)