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Das Motorboot war unmittelbar oberhalb einer Staumauer unterwegs, wo der Bootsverkehr aus Sicherheitsgründen verboten ist. Das Kraftwerk informierte deshalb sofort die Polizei.
Diese rückte aus und dirigierte die Bootsinsassen ans Ufer. Wie sich herausstellte, waren drei Männer aus Deutschland an Bord, die einen Bootsausflug vom Bodensee nach Schaffhausen machen wollten – und dabei offenbar reichlich Alkohol tranken.
Bootsbesitzer mit 3 Promille Alkohol
Beim Bootsführer stellten die Polizisten einen Alkoholwert von 1,2 Promille fest, beim Besitzer des Bootes sogar einen von 3 Promille. Weil für den motorisierten Schiffsverkehr auf dem Hochrhein eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille gilt, muss sich der Bootsführer nun vor dem Schaffhauser Polizeirichter verantworten.
Der volltrunkene Bootsbesitzer wiederum muss sich gemäss einer Mitteilung der Schaffhauser Polizei dafür verantworten, dass er sein Boot einem Betrunkenen überlassen hatte. (SDA/num)