Das Gericht verurteilte Brice Owona zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Der Verteidiger des Fussballspielers hatte einen Freispruch gefordert nach dem Grundsatz in dubio pro reo («im Zweifel für den Angeklagten»).

Der Fussballspieler muss seinem Opfer, einer jungen Frau mit afrikanischen Wurzeln aus Lausanne, eine Genugtuung von mehr als 10'000 Franken bezahlen. Die Verhandlung vor dem Kreisgericht St.Gallen fand am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

«Er flehte mich an»

Das Opfer hatte vor Gericht ihre Sicht der Geschehnisse geschildert: Owona habe sie im Hotelzimmer zunächst gestreichelt. «Ich sagte ihm, dass mich das störe.» Da sei er auf die Knie gegangen. «Er hat mich angefleht, mit ihm zu schlafen», sagte die Anklägerin, die damals 18-jährig war.

Um sie gefügig zu machen, habe Owona sie schliesslich bedroht, an der Gurgel gepackt und gewürgt. «Ich hatte grosse Angst», sagte die Frau. Deshalb habe sie sich nicht mehr gewehrt und ihn überzeugen können, wenigstens ein Kondom zu benützen.

Owona stritt die Tat immer ab. «Ich könnte einem Mädchen nie Gewalt antun», sagte er. Der Sex mit der Bekannten aus Lausanne sei einvernehmlich gewesen. Die Frau habe während dem Sex zwar nichts gesagt.

Sie habe seine Annäherungsversuche jedoch nicht abgewehrt, sondern genossen. «Ich war sehr überrascht, dass sie mich anklagt und dachte erst, sie erlaube sich einen Scherz», sagte der Fussballspieler. (SDA/num)

Beliebteste Kommentare

  • gerber  rolf
    Brice Owona 23 ist heute vom Kreisgericht St. Gallen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden.......und bekommt "bedingt" ? wer versteht das ?
  • Albert  Knoll
    Verstehe ich nicht. Entweder er ist unschuldig und gehört freigesprochen oder er ist schuldig und dann gehört er unbedingt in den Knast. Oder ist Vergewaltigung jetzt ein Kavaliersdelikt ?

Alle Kommentare (6)

  • Sara  Peterhans , Baden
    2 Jahre für ein zerstörtes Leben!!??? Würden die Richter anderst entscheiden wenn es ihre Frau/Tochter Kollegin gewesen wäre? Wer überlegt sich mal wie ein Mensch weiterlebt nach so einem Erlebnis?! Keine Sau, bis es sie selbst betrifft. Zum kotzen sowas!!
    • hans-peter  läbig
      es steht immernoch aussage gegen aussage, nur weil hier einer schiedsrichter gespielt hat muss es nicht heissen dass das "opfer" es nicht wollte
      • 13.07.2012
      • als Kommentar auf Sara  Peterhans , Baden
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  • Roger  Hischier , Jonen
    Wegen Vergewaltigung verurteilter Ausländer mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Bin mal gespannt, was mit seiner Aufenthaltsbewilligung passiert, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Fürs Volk klar eine Ausschaffung, rechtlich auch nach altem Recht ohne weiteres möglich bei dieser Strafe. Bin gespannt auf unsere Volksvertreter und Vollzugsorgane. Werde aber wohl, wie viele andere auch, einmal mehr enttäuscht.
    • 13.07.2012
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  • Albert  Knoll
    Verstehe ich nicht. Entweder er ist unschuldig und gehört freigesprochen oder er ist schuldig und dann gehört er unbedingt in den Knast. Oder ist Vergewaltigung jetzt ein Kavaliersdelikt ?
  • gerber  rolf
    Brice Owona 23 ist heute vom Kreisgericht St. Gallen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden.......und bekommt "bedingt" ? wer versteht das ?
    • Sopha  Rattana
      wenn man weiss, was für unfähige richter in st. gallen wurschteln
      wundert einem gar nichts.
      • 14.07.2012
      • als Kommentar auf gerber  rolf
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