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Wenn die Testarossa-Rösser mit ihm durchgehen, kennt der St. Galler Krösus keine Tempo-Grenzen mehr: Im letzten Jahr erwischte die Polizei ihn innerorts mit knapp 100 km/h und ausserorts im Tempo-80-Bereich mit über 130 km/h. Um ihm das Rasen auszutreiben, verlangt die Staatsanwaltschaft eine empfindliche Geldstrafe.
Der Fall ist zurzeit beim Kantonsgericht hängig. Staatsanwalt Thomas Hansjakob fordert für den Raser eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 3000 Franken, total also total 150000 Franken. Der Höchstsatz von 3000 Franken sei gerechtfertigt – bei einem Vermögen von 22 Millionen.
Der mehrfach vorbestrafte Raser hatte Ende 2007 vor dem Kreisgericht Rorschach antraben müssen, das ihn wegen «grober Verkehrsregelverletzung» zu einer Geldbusse von 30 Tagessätzen zu 3000 Franken verurteilt hatte.
Vor Gericht bezeichnete sich der Millionär damals als Diplomat der Republik Guinea-Bissau. Er berief sich deswegen auf Immunität und forderte einen Freispruch. Das Gericht anerkannte den Diplomatenstatus des Angeklagten jedoch nicht, da er keine Akkreditierung des Bundes vorweisen konnte.
Der Verurteilte zog den Fall darauf ans Kantonsgericht weiter, wo noch kein Verhandlungstermin angesetzt ist. Doch selbst wenn es ein Urteil gesprochen haben wird, dürfte es nicht das letzte Wort sein: Staatsanwalt Hansjakob rechnet damit, dass erst die Bundesrichter in Lausanne den abschliessenden Entscheid fällen werden.
Beim 150’000-Franken-Strafantrag stützt sich die St. Galler Staatsanwaltschaft auf interne Richtlinien. Diese sehen bei Übeltätern mit sehr hohem Jahreseinkommen oder bei Multimillionären den Maximal-Tagessatz von 3000 Franken vor. Hansjakob möchte, dass sich das oberste Gericht zum Geldstrafen-Tarif äussert. (SDA/hhs)