Ärzte-Pfusch im Spital Wil Geheimjustiz: Staatsanwalt hält Prozessakten zurück

ST. GALLEN - Eine Bäuerin verblutet im Spital Wil nach einer Totgeburt. Die Chefärztin wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Was ist genau geschehen? Die Justiz mauert.

  • Publiziert: 15.08.2012
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Spital Wil: Hierhin musste die Bäuerin, um ihre Totgeburt einleiten zu lassen. Nach der Totgeburt starb die siebenfache Mutter.

(Marcel Sauder)
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Erster Staatsanwalt von St. Gallen: Thomas Hansjakob.

(Blick.ch)

Der Fall schockiert: Eine Bäuerin muss wegen eines Ärztefehlers im Spital Wil sterben, hinterlässt ihren Mann und sieben Kinder. Die verantwortliche Chefärztin Cécile L.* wird im Juni vom Kreisgericht Wil wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Gerne hätte BLICK Einblick in die Anklageschrift erhalten, um genau zu erfahren, was beim Einsatz der Chefärztin – eigentlich als kompetente Fachkraft bekannt – schief gelaufen war.

Doch die St. Galler Justiz hat eine Mauer des Schweigens hochgezogen. Zwar zeigt sich auf Anfrage von BLICK das Kreisgericht Will gerne bereit, die Anklageschrift zum Fall der verurteilen Ärztin herauszugeben. Allerdings brauche es dazu noch das Einverständnis beim ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Normalerweise erhalten akkreditierte Journalisten die Anklageschrift.

Doch die Anfrage bei Dr. Thomas Hansjakob endet abrupt. Auf die Bitte, dem Kreisgericht das Ok zu übermitteln, sagt er schroff: «Sicher nöd!» Eine Begründung gibt Hansjakob nicht und hängt das Telefon auf.

Das passt in die Informationspolitik zum Todesdrama im Spital Wil. Die Behörden haben den aussergewöhnlichen Fall fast fünf Jahre unter dem Deckel gehalten. Erst gestern, wieder mehrere Wochen nach dem Gerichtsurteil, hat das Gesundheitsdepartement St. Gallen in einem dürren Communiqué informiert.

Werden Götter in Weiss geschont?

Das stösst auch Lesern sauer auf. Alexa Sommer aus Frauenfeld zum Beispiel schreibt: «Ja ja, die Behörden haben nur für kleine Fische den Mut, grosse werden verdeckt, verschont und belohnt.»

Die verurteilte Chefärztin Cécile L. darf weiter im Spital arbeiten. Man hat ihr einen Coach, Professor Urs Haller, zur Seite gestellt. «Es ist ein tragischer Einzelfall», so René Fiechter (50), Vorsitzender der Geschäftsleitung der Spitalregion. «Und auch der einzige Todesfall in der Geburtshilfe seit Bestehen der Klinik.»

* Name bekannt

Beliebteste Kommentare

  • Georg  Ritter
    Da bin ich aber enttäuscht vom Blick und vom Verlag Ringier. Wenn ein Staatsanwalt Anwalt des Staates; der Staat besteht aus den Bürgern, also ein Diener der Bürger, so rüpelhaft tut, erwarte ich, dass Ringier ihm ein Heer von Anwälten auf den Leib schickt und ihn so lange prügelt, bis er a tut, was er tun muss und b dann seinen Posten verlässt. Ich erwarte, dass Blick und Ringier am Ball und am Staatswalt bleiben... denn Staatsanwälte müssen regelmässig zurückgestutzt werden in ihrer Überheblichkeit und Machtbesessenheit.
  • Dino  Bachmann , Romanshorn
    Die Zeitschrift "Beobachter" ist aber einiges bissiger in solchen Fällen! Nachhaken und Akten falls nötig per Gerichtsbeschluss erzwingen!

Alle Kommentare (4)

  • Regina  Möckli , via Facebook
    Wahrscheinlich schlägt hier Blick wirklich in eine Kerbe, wo sich Staat und Medizin gegenseitig schützen und sich nicht in die Akten sehen wollen. Das ist eigentlich so üblich auch bei Kunstfehlern bei frei praktizierenden Ärzten und andern Institutionen. Gesundes Selbstbewusstsein, freie Meinungsäussserung und Eigenständigkeit im Volk hilft mit sich von nicht transparenten Fachleuten und Staatsapparaten nicht so schnell abspeisen zu lassen und auch nicht für dumm verkaufen.
    • 16.08.2012
    • 18
    • 5
  • Michael  Meienhofer , Ostermundigen
    Ja lieber Georg Ritter, wieder einer der Fälle, wo Beamtenwillkür ins Kraut schiesst. Die vom Volk gewählten haben scheinbar eine andere Vorstellung von Dienstleistungen und transparenter Kommunikation. Wer sich so verhällt, gehört nicht an diesen Posten - doch alle grossen Parteien hüllen sich zu diesem Fall in Schweigen - wer steckt da mit wem.... ? Wer ohne Bekanntgabe von Gründen mauert, hat etwas zu verbergen....
  • Dino  Bachmann , Romanshorn
    Die Zeitschrift "Beobachter" ist aber einiges bissiger in solchen Fällen! Nachhaken und Akten falls nötig per Gerichtsbeschluss erzwingen!
  • Georg  Ritter
    Da bin ich aber enttäuscht vom Blick und vom Verlag Ringier. Wenn ein Staatsanwalt Anwalt des Staates; der Staat besteht aus den Bürgern, also ein Diener der Bürger, so rüpelhaft tut, erwarte ich, dass Ringier ihm ein Heer von Anwälten auf den Leib schickt und ihn so lange prügelt, bis er a tut, was er tun muss und b dann seinen Posten verlässt. Ich erwarte, dass Blick und Ringier am Ball und am Staatswalt bleiben... denn Staatsanwälte müssen regelmässig zurückgestutzt werden in ihrer Überheblichkeit und Machtbesessenheit.

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