WIL (SG) - Nach dem Tod der siebenfachen Mutter Julitta B. im Spital Wil wurden jetzt der Oberarzt der Anästhesie Frieder K. (45) und die Oberärztin Gynäkologie Anita B. (52) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Chef-Gynäkologin Cécile L.* (51) ist bisher die einzige Schuldige am Tod von Bäuerin Julitta B.* († 34). So entschied heute das Kreisgericht Wil – und sprach Oberarzt Frieder K.* (45) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Auch Anita B.* (52), Oberärztin Gynäkologie, wird vom Gericht freigesprochen. Beide kriegen eine Entschädigung von etwa 13'000 Franken.
Unterlassene Zivilcourage sei halt nicht strafbar, sagt der Richter in der Urteilsbegründung. Nach Meinung des Gerichts ist Chefin Cécile L. alleine verantwortlich. Ob die Staatsanwaltschaft den Fall weiterziehen will, ist noch offen.
Frieder K. wies gestern im Gericht jede Schuld von sich: «Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.»
Am Morgen des 12. Oktober 2007 liegt Julitta B im Wiler Spital. Die siebenfache Mutter hat eine Totgeburt hinter sich, leidet an starken Blutungen.
Um sieben Uhr ist K. bei ihr. Er sieht, dass es ihr schlecht geht, muss aber zu einer anderen Operation. «Das war gegen meinen Willen, ich wäre lieber bei der Patientin geblieben», sagte K. Deshalb kehrt er nach der OP sofort zu ihr zurück. Im Zimmer das pure Grauen. «Es ging ihr wirklich schlecht. Sie hatte mehrmals erbrochen, blutete stark, war nicht mehr klar.»
K. informiert die Chefärztin der Gynäkologie, Cécile L. Doch diese leitet keine Notoperation ein. Also versucht K. auf eigene Faust, der im Sterben liegenden Bäuerin zu helfen. Er bereitet sie auf eine OP vor. Doch die Blutung kann er nicht stoppen, die richtigen Katheter fehlen im Spital. Nach Stunden des Leidens verblutet Julitta B. «Ich habe alles getan, was ich konnte», sagte der Angeklagte gestern. «Ohne mich wäre die Frau schon früher gestorben.»
Dem Staatsanwalt war das nicht genug. Er warf dem Anästhesisten vor, nicht sofort eine Verlegung oder Notoperation erzwungen zu haben. «Dazu hatte ich keine Kompetenzen», sagte K. Der Staatsanwalt konterte: «Die Frau lag offensichtlich im Sterben. Da muss man Zivilcourage zeigen und sich über veraltete Hierarchien hinwegsetzen.»
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 30'000 Franken sowie eine Busse.
Bereits im Juni war die Chef-Gynäkologin Cécile L. zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt worden (BLICK berichtete).
Auch Bauer Daniel B.*, der nach Julittas Tod mit sieben Kindern zurückblieb, war beim Prozess anwesend. «Ich bin froh, dass der Fall bald vorbei ist. Dann kann ich mit der Geschichte abschliessen.»
Anita B. musste gestern ebenfalls im Kreisgericht vorsprechen. Die Oberärztin der Gynäkologie habe nicht an der Rettung teilgenommen, so die Anklage. «Sie hinterfragte die Fehldiagnose der Chefärztin nicht. Stattdessen kümmerte sie sich um eine andere ambulante Patientin.»
Dazu Anita B.: Allein die Chefin sei schuld daran, dass die Bäuerin starb. «Ich habe erkannt, dass diese in einem kritischen Zustand ist, und eine Notoperation vorgeschlagen. Die Chefärztin ging aber nicht darauf ein.» Sie selbst dürfe als Oberärztin keine Operation einleiten.
Der Staatsanwalt forderte eine Busse von 6000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 81'000 Franken. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Am 4. September steht ausserdem der Chefarzt der Anästhesie vor Gericht. Auch er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
* Namen der Redaktion bekannt
Beliebteste Kommentare
Alle Kommentare (11)