Pfusch-Prozess in Wil SG Freispruch für zwei Oberärzte

  • Publiziert: 29.08.2012
  • Von Marlene Kovacs

WIL (SG) - Nach dem Tod der siebenfachen Mutter Julitta B. im Spital Wil wurden jetzt der Oberarzt der Anästhesie Frieder K. (45) und die Oberärztin Gynäkologie Anita B. (52) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Chef-Gynäkologin Cécile L.* (51) ist bisher die einzige Schuldige am Tod von Bäuerin Julitta B.* († 34). So entschied heute das Kreisgericht Wil – und sprach Oberarzt Frieder K.* (45) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Auch Anita B.* (52), Oberärztin Gynäkologie, wird vom Gericht freigesprochen. Beide kriegen eine Entschädigung von etwa 13'000 Franken.

Unterlassene Zivilcourage sei halt nicht strafbar, sagt der Richter in der Urteilsbegründung. Nach Meinung des Gerichts ist Chefin Cécile L. alleine verantwortlich. Ob die Staatsanwaltschaft den Fall weiterziehen will, ist noch offen.

«Ohne mich wäre sie früher gestorben»

Frieder K. wies gestern im Gericht jede Schuld von sich: «Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.»

Am Morgen des 12. Oktober 2007 liegt Julitta B im Wiler Spital. Die siebenfache Mutter hat eine Totgeburt hinter sich, leidet an starken Blutungen.

Um sieben Uhr ist K. bei ihr. Er sieht, dass es ihr schlecht geht, muss aber zu einer anderen Operation. «Das war gegen meinen Willen, ich wäre lieber bei der Patientin geblieben», sagte K. Deshalb kehrt er nach der OP sofort zu ihr zurück. Im Zimmer das pure Grauen. «Es ging ihr wirklich schlecht. Sie hatte mehrmals erbrochen, blutete stark, war nicht mehr klar.»

Katheter fehlten

K. informiert die Chefärztin der Gynäkologie, Cécile L. Doch diese leitet keine Notoperation ein. Also versucht K. auf eigene Faust, der im Sterben liegenden Bäuerin zu helfen. Er bereitet sie auf eine OP vor. Doch die Blutung kann er nicht stoppen, die richtigen Katheter fehlen im Spital. Nach Stunden des Leidens verblutet Julitta B. «Ich habe ­alles getan, was ich konnte», sagte der Angeklagte gestern. «Ohne mich wäre die Frau schon früher gestorben.»

Dem Staatsanwalt war das nicht genug. Er warf dem Anästhesisten vor, nicht sofort eine Verlegung oder Notoperation erzwungen zu haben. «Dazu hatte ich keine Kompetenzen», sagte K. Der Staatsanwalt konterte: «Die Frau lag offensichtlich im Sterben. Da muss man Zivilcourage zeigen und sich über veraltete Hierarchien hinwegsetzen.»

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 30'000 Franken sowie eine Busse.

Chef-Gynäkologin verurteilt

Bereits im Juni war die Chef-Gynäkologin Cécile L. zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt worden (BLICK berichtete).

Auch Bauer Daniel B.*, der nach Julittas Tod mit sieben Kindern zurückblieb, war beim Prozess anwesend. «Ich bin froh, dass der Fall bald vorbei ist. Dann kann ich mit der Geschichte abschlies­sen.»

Anita B. musste gestern ebenfalls im Kreisgericht vorsprechen. Die Oberärztin der Gynäkologie habe nicht an der Rettung teilgenommen, so die Anklage. «Sie hinterfragte die Fehldiagnose der Chefärztin nicht. Stattdessen kümmerte sie sich um eine andere ambulante Patientin.»

Dazu Anita B.: Allein die Chefin sei schuld daran, dass die Bäuerin starb. «Ich habe erkannt, dass diese in einem kritischen Zustand ist, und eine Notoperation vorgeschlagen. Die Chefärztin ging aber nicht darauf ein.» Sie selbst dürfe als Oberärztin keine Operation einleiten.

Der Staatsanwalt forderte eine Busse von 6000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 81'000 Franken. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Am 4. September steht aus­serdem der Chefarzt der Anästhesie vor Gericht. Auch er muss sich wegen fahrlässiger Tötung ver­antworten.

* Namen der Redaktion bekannt

Beliebteste Kommentare

  • Bruno  Köppel , St.Gallen
    Nach allem was nach und nach bekannt wird, muss man sich fragen welch mächtigen Götti die Chefärztin gehabt haben muss, um auf diesen Posten gehievt worden zu sein.
  • David  Schneeberger , Hirschthal
    Traurige Sache. Aber bei den Ärzten ist es wie im Militär: Was der Chef sagt ist Gesetz. Hier kann man nicht über die Vorgestzten hinweg, selber entscheidungen fällen. Darum sollen auch die höchsten die Verantwortung übernehmen.
    Andere Frage:
    Ein Bauer mit 7 Kindern, ich könnte mir das nicht leisten, finanziell!

Alle Kommentare (11)

  • beat  marti , oftringen
    "Pfusch","Fehldiagnose". erstaunlich,wie sich die Kommentatoren als Fachleute aufspielen. was sich im Nachhinein als falsch erweist,war zum Zeitpunkt der Laagebeurteilung noch keineswegs sicher.
    • 30.08.2012
    • 11
    • 3
  • Afrim  Brama , Oerlikon
    ...vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen... Allen diejenigen, die eine Verurteilung erwartet habe, sag ich nur soviel:
    Träum weiter:
    • 29.08.2012
    • 8
    • 4
  • Peter  Kaufmann , Oftringen
    Für viele sind unsere Ärzte von Anfang an zu einem Pfusch verurteilt. Bei derartigen negativen Komplikationen die bei dieser Patientin auftraten war es eben das kleine Restrisiko wo man sich immer bewusst sein muss, das bei einer OP auftreten kann. Jeder Chefarzt tut bestimmt sein bestes, aber auch Ärzte sind nur Menschen.
    • 29.08.2012
    • 7
    • 33
  • Bruno  Köppel , St.Gallen
    Nach allem was nach und nach bekannt wird, muss man sich fragen welch mächtigen Götti die Chefärztin gehabt haben muss, um auf diesen Posten gehievt worden zu sein.
  • G.  Kraemer
    Oberärztin Anita B. hatte erkannt, dass die Patientin nur mit einer Notoperation zu retten war – und hat dennoch nicht auf der Notoperation bestanden. Sie selbst sagt: «Ich habe erkannt, dass die Patientin in kritischem Zustand ist, und eine Notoperation vorgeschlagen.» Dass die Oberärztin gegenüber ihrer unfähigen Chefin nicht auf der OP bestand, hat nichts mit "fehlender Zivilcourage" zu tun, sondern ist strafbare Verletzung ihrer beruflichen Pflicht. Unverständlicher Freispruch!
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