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Das brutale Trio ist mittlerweile in U-Haft. (Kapo TG)
Die Bilder des Videos aus Kreuzlingen brennen sich ins Gedächtnis: Ein junger Mann liegt am Boden, ein anderer rennt auf ihn zu, kickt mit voller Wucht gegen seinen Körper. Über zehn Mal tritt und stampft er auf den Wehrlosen. Währenddessen wird der andere verprügelt, er sackt an der Wand zusammen.
Der Aufschrei in der Bevölkerung war gross, nachdem das Video der brutalen Schläger veröffentlicht wurde. Unsere Leser forderten empört: hart bestrafen! Doch welche Strafe erwartet die Schläger nun? Fakt ist: Sie sind über 18 Jahre alt und geständig, die Opfer leicht- und mittelschwer verletzt.
Blick.ch liess das Video vom Strafrechts-Experten Daniel Jositsch beurteilen. «Es sieht tendenziell nach einfacher Körperverletzung aus», sagt er dazu. Schwere Körperverletzung sei es erst, wenn beispielsweise die Verletzungen lebensgefährlich gewesen wären oder das Gesicht entstellt worden wäre. Leichte Körperverletzung also.
Müssen die primitiven Schläger nun wenigstens hinter Gitter? «Auf einfache Körperverletzung stehen drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe», so Jositsch. Aber es gebe noch einige entscheidende Faktoren: «Sind die Täter vorbestraft, sind sie geständig, sind es Ersttäter – alles Elemente, die für das Strafmass eine Rolle spielen», sagt der Experte.
Doch sie könnten mit einem blauen Auge davonkommen. Denn wenn die drei nicht vorbestrafte Ersttäter sind und – wie bereits bestätigt – geständig sind, könnten sie «nur» mit einer Geldstrafe belegt werden. «Leider ist im Moment die Tendenz da, dass die Gerichte solche Täter zu milde bestrafen», sagt Jositsch. Dieses Mal ist es nicht zu hoffen.
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Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. (Keystone)