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Schnellrichter Stefan Kühne konnte dem 20-Jährigen noch vor der Heimreise einen Einzahlungsschein in die Hände drücken: 800 Franken Busse muss der Aarau-Anhänger bezahlen, weil er kurz vor dem Spiel FC St. Gallen – FC Aarau vom vergangenen Sonntag eine Fackel gezündet hatte. «Ich habe ihn auf frischer Tat ertappt – alles Abstreiten half nichts», so Kühne.
Seit November 2009 haben pöbelnde Fussball- und Eishockeyfans im Kanton St. Gallen nichts mehr zu lachen: Auf Geheiss von Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (FDP, 46) sprechen Schnellrichter wie Kühne im Ruckzuckverfahren Strafen gegen Hooligans aus – mit grossem Erfolg: Feuerwerk schmeissende Chaoten und vermummte Hooligans sind in St. Gallen seit Anfang Jahr praktisch verschwunden. «Das harte Schnellverfahren ist offenbar die einzige Sprache, die die Randalierer verstehen», sagt Karin Keller-Sutter (siehe Interview).
Auch der Erste Staatsanwalt St. Gallens, Thomas Hansjakob, der die Schnellrichter instruiert, ist hochzufrieden: «Es zeigt sich deutlich, dass unser Vorgehen Signalwirkung hat.» Kaum ein Fan traue sich noch zu randalieren. Hatten die Ostschweizer vergangenes Jahr noch Sachbeschädigungen in der Höhe von bis zu 140 000 Franken je nach Fussballspiel, kommt die Stadt heute mit 10000 Franken aus.
Randalierer, wie der Aarau-Fan müssen mit saftigen Bussen rechnen (siehe Box). Laut Hansjakob haben seine Schnellrichter seit November schon 13 Fussballchaoten im Eilverfahren abgestraft. Acht von ihnen sassen über Nacht in Haft. Sie hatten Landfriedensbruch oder Sachbeschädigungen begangen oder gegen das Vermummungsverbot verstossen. Nur einer will seine Busse nicht zahlen. Sein Fall kommt im April vor Gericht.
Die St. Galler wollen nun noch einen Gang zulegen. Kamen Schnellrichter bislang nur vor oder nach dem Spiel sowie ausserhalb der Stadien zum Zug, sollen sie künftig auch in den Sportstätten selbst für Ordnung sorgen. Seit vergangener Woche setzen die St. Galler erstmals Videokameras in den Stadien ein. Derzeit allerdings mit mässigem Erfolg: «Die Fans sind schlau und schirmen sich mit Tüchern und Fahnen gegenseitig ab», sagt Hansjakob. Deshalb sei es besonders wichtig, dass Polizei und Justiz eng zusammenarbeiten – die Polizei gefährliche Fans aus der Masse holt und sie direkt dem Richter vorführt: «Ein Schnellrichter muss Chaoten auf frischer Tat ertappen», erklärt Hansjakob. «Es ist wichtig, dass er die Täter selber identifizieren kann, damit dieser die Tat nicht abstreiten kann.»
Die St. Galler scheinen das Patentrezept gegen gewaltbereite Chaoten gefunden zu haben. Bisher wenden es ausser ihnen allerdings nur die Berner an. Seit Anfang März schicken sie Schnellrichter vor die Stadien. In Basel sollen sie erst 2011 zum Einsatz kommen.
Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), ist zuversichtlich, dass bald weitere Kantone dem St. Galler Beispiel folgen. Im April gibt die KKJPD Empfehlungen an die Staatsanwaltschaften ab. «Auch Schnellrichter sind ein Thema», sagt Schneeberger.
Der Härtetest steht nächsten Sonntag an: Beim Spiel FC St. Gallen gegen den FC Basel.
Justizdirektorin Karin Keller-Sutter greift durch.