6 weitere Kameras gegen Krawall-Macher

  • Aktualisiert am 03.01.2012
Die Kehrseite des Wiederaufstiegs, den die St. Galler vorgestern feiern durften (Bild): Gewaltbereite Basler und Zürcher Fans kommen wieder in die AFG-Arena.- Keystone

ST. GALLEN – St. Gallen erhöht die Anzahl der Kameras zur Überwachung der Fussballfans auf 21 – für weitere 370'000 Franken. Beruhigt Sie das, liebe User?

Im letzten Dezember stand das Projekt «Videoüberwachung» der Stadt St. Gallen vor dem Abschluss. Die Stimmberechtigten hatten dafür einen 2,5-Millionen-Kredit gutgeheissen. Beim neuen Fussballstadion AFG-Arena wurden 15 Kameras installiert (zu ihrem Einsatz siehe Kasten). Sie halfen im ersten Halbjahr bei der Identifizierung von 24 Personen, die an Ausschreitungen rund ums Stadion beteiligt waren.

Stadtrat Nino Cozzi (CVP) erklärte schon damals, dass die Videoüberwachung der Fussballfans ausgeweitet werden soll. Gestern Abend beschloss das St. Galler Stadtparlament: Zu den bisherigen 15 schwenk- und zoomfähigen Kameras kommen 6 weitere dazu. Das kostet 370000 Franken. Potentielle Krawall-Macher werden neu auch am Bahnhof St. Gallen-Winkeln und im Zugangskorridor zur AFG-Arena (siehe Karte) gefilmt.

Stadtrat will verstärken, was sich bewährt

Die bürgerlichen Parteien setzten sich im Stadtparlament gegen die Grünen und einen Teil der Linken durch. Sie finden, die bisherige Videoüberwachung habe sich bewährt. Ihre Verstärkung sei aber angebracht, weil der FC St. Gallen wieder in der höchsten Spielklasse spielt – wo gewaltbereite Fans etwa aus Basel oder Zürich in die AFG-Arena erwartet werden.

Laut Stadtrat Nino Cozzio (CVP) würden nach diesen 6 Kameras keine weiteren mehr gekauft. SP-Sprecherin Bettina Surber (SP) hat laut dem «Tagblatt» zwar Verständnis für deren Einsatz, auch angesichts der jüngsten Krawalle in Zürich. Die neuerliche Aufrüstung erinnere sie aber an ein «Fass ohne Boden». (SDA/dip)

21 Kameras gegen Krawall-Macher: Ist das in Ihrem Sinn, liebe Leserinnen und Leser?

So wird überwacht

Die Polizei kontrolliert die Bilder der Kameras nur dann live, wenn jemand den Knopf bei einer Notrufsäule drückt oder telefonisch Alarm schlägt. Eine nachträgliche Konsultation der Videobilder muss vom Untersuchungsrichter verfügt werden. Die Aufnahmen werden 100 Tage gespeichert und dann gelöscht.

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