BERN/GENF - Die Bundesanwaltschaft verhaftete zwei Usbeken wegen Verdacht auf Geldwäscherei. Die Männer sollen im Auftrag der Tochter des Präsidenten von Usbekistans handeln. Nun hagelt es Proteste vor der Schweizer Botschaft.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen vier Usbeken wegen Geldwäscherei, zwei von ihnen sind in Haft.
Die Männer arbeiteten für Coca-Cola Usbekistan. Die Firma ist im Besitz der schönen und einflussreichen Gulnara Karimova (40). Sie ist die Tochter des Staatspräsidenten. Und: Sie ist in Genf akkreditiert als UN-Botschafterin!
In der usbekischen Hauptstadt Taschkent gibt es seit Tagen Proteste gegen die Verhaftungen: Die Usbeken sitzen wegen ihres islamischen Glaubens hinter Gitter, heisst es dort.
Reiche Usbekinnen in Designerkleidern, High Heels und Sonnenbrillen demonstrieren in aggressiver Weise vor der Schweizer Botschaft. Von Geldwäscherei ist keine Rede. Die Schweiz wird dort als islamfeindlich dargestellt. Als Argument dient die Debatte um die Minarett-Initiative.
Wie DRS-Korrespondent Marcus Bensmann heute erklärte, gilt die Präsidententochter Gulnara Karimova als Drahtzieherin der Schweiz-Hetze.
Bensmann: «Man sagt, dass sie hinter einer Zuger Gesellschaft stand, die mit 4 Milliarden pleite ging.» Ein früherer Finanzberater flüchtete in die USA und hatte dort das «Raubschema» von Karimova in der «Financial Times» aufgedeckt. Wird sie nun ein Fall fürs Aussendepartement?
Sollte die Bundesanwaltschaft der usbekischen UN-Botschafterin eine Verbindung zu den Machenschaften der Verhafteten nachweisen können, müsste sich das Aussendepartement überlegen, die diplomatische Immunität der Frau aufzuheben oder sie aus dem Land zu weisen.
Doch bis es zu einer offiziellen Ausweisung kommen würde oder der Status aberkannt würde, müsste sehr viel geschehen in der Schweiz. Carole Wälti, Sprecherin des EDA zu Blick.ch: «Die Massnahmen, um jemandem den diplomatischen Status zu entziehen, hängen von internationalem Recht ab und von den Umständen jedes einzelnen Falles.» Weitere Auskünfte gibt es keine.
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