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Das Bundesamt für Justiz (BJ) will abwarten, wie es mit Polanskis Begehren weitergeht, den Prozess in den USA in Abwesenheit zu führen. Ein Richter in Los Angeles hat dies in erster Instanz abgelehnt.
Mindestens bis klar ist, ob Polanski das Urteil anficht, wird die Schweiz keinen Entscheid zum Auslieferungsgesuch fällen, wie Rudolf Wyss, stellvertretender Direktor des BJ, sagte.
Es sei nicht sinnvoll, jetzt einen Entscheid zu fällen, wenn Polanskis Begehren auf einen Prozess in Abwesenheit noch hängig sei, sagte Wyss. Würde nämlich das Begehren gutgeheissen, müsste Polanski nicht in die USA reisen. Die USA könnten in diesem Fall das Auslieferungsgesuch zurückziehen.
Bis am 24. März passiert nichts
Polanski kann gegen das erstinstanzliche Urteil bis zum 24. März Rekurs erheben. Bis dann passiere sicher nichts, sagte Wyss. Danach werde die Lage neu beurteilt.
Das Verfahren in den USA könne unter Umständen mehrere Monate dauern. Irgendwann müsse die Schweiz aber einen Entscheid fällen.
Der französisch-polnische Regisseur Polanski war am 26. September 2009 in Zürich bei der Einreise aufgrund eines US-Haftbefehls verhaftet worden. In den USA ist er angeklagt, im Jahr 1977 ein damals 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Vor einer Verurteilung flüchtete Polanski ins Ausland.
Seit Anfang Dezember steht er mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. Polanski musste eine hohe Kaution bezahlen und muss weitere Auflagen einhalten. (SDA/gux)