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Das Neugeborene bleibt für weitere medizinische Abklärungen vorläufig im Spital. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, die üblicherweise den Eltern eines Kindes obliegen.
Die Mutter kann über die Vormundschaftsbehörde Einsiedeln oder die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) Kontakt mit ihrem Baby aufnehmen. Die leiblichen Eltern können ihr Kind bis zum Vollzug einer Adoption zurückfordern.
Bisher sieben Babys – eines wieder abgeholt
Das kleine Mädchen ist das siebte Kind, das anonym ins Einsiedler Babyfenster gelegt worden ist. Bisher wurden dort zwei Knaben und vier Mädchen abgegeben. Eines dieser sechs Kinder wurde später von den leiblichen Eltern zurückgeholt.
Das Babyfenster gibt es seit 2001. Es versteht sich als Hilfsangebot für Mütter in extremen Notlagen. (SDA/nej)
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