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Der Bundesrat unter Federführung von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will die organisierte Sterbehilfe stärker kontrollieren. Deshalb schickt er eine Revision von Straf- und Militärgesetz in die Vernehmlassung.
Zwei Varianten stellt die Regierung zur Diskussion: ein Verbot oder eine stark eingeschränkte Sterbehilfe samt strengsten Sorgfaltspflichten für die Mitarbeiter von Sterbehilfe-Organisationen.
Doch dieser Vorschlag ist leider verunglückt. Beide Varianten sind unbrauchbar.
Das erste Grundrecht unserer Verfassung lautet: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» Dieser Schutz gilt auch der Würde im Sterben. Jeder hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, was natürlich auch die letzte Entscheidung umfasst. Wer sich aus dem Leben verabschieden will, hat das Recht auf einen würdigen Tod. Niemand soll gezwungen sein, sich vor einen Zug zu werfen, sich eine Kugel in den Kopf zu schiessen oder sich von einer Brücke zu stürzen.
Sterbehilfe-Organisationen leisten wertvolle Hilfe beim selbstgewählten Lebensende. Sie ermöglichen lebensmüden Schwerkranken einen würdigen Abschied. Viele bleiben am Leben, weil sie wissen, dass es diesen Ausweg gibt. Andern nehmen sie die Angst vor einem schrecklichen, schmerzhaften Tod.
Das Recht auf Selbstbestimmung auch im Tod will der Bundesrat massiv einschränken. Ein Totalverbot der Freitod-Begleitung verwirft er zwar selbst, aber erlauben will er sie nur noch bei körperlich Schwerkranken, die kurz vor dem Tod stehen. Allen andern blieben nur noch brutale Alternativen.
Man kann ja verstehen, dass der Justizministerin und anderen Bundesräten der sogenannte Sterbetourismus zuwider ist. Oder dass sie gewisse Praktiken von Dignitas ablehnen – wie Sterbebegleitungen auf Autobahnraststätten, Helium als Todesgift und illegale Entsorgung von Totenasche im Zürichsee.
Doch die Bevölkerung steht hinter der Arbeit der Sterbehilfe-Organisationen. Weil sie sich beim letzten, freien Entscheid über Leben und Tod von keinem Beamten und keinem Arzt bevormunden lassen will.
Der Bundesrat muss eine bessere Lösung finden – oder einfach die Finger vom Thema lassen. Der Staat hat kein Recht, seine Bürger zum Leben zu verpflichten. Die Bürger aber haben das Recht, um Hilfe zu bitten, wem sie vertrauen – auch den Sterbehelfern.
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Ringier-Publizist Hannes Britschgi interviewt für Blick.ch Spitzenpolitiker. (Geri Born)