Ausdrucken Weiterleiten
 

Jetzt meldet sich Nefs Ex zu Wort

BERN – Die ehemalige Partnerin von Roland Nef bezieht in der Affäre um den Armeechef Stellung: Ihre Strafanzeige sei nicht wegen häuslicher Gewalt erfolgt.

Aktualisiert um 17:24 | 15.07.2008
Ob sich Nef mit dem Befreiungsschlag aus der Schusslinie nehmen kann? (Reuters)
Ob sich Nef mit dem Befreiungsschlag aus der Schusslinie nehmen kann? (Reuters)
Die Rechtsvertreterin seiner früheren Partnerin habe gestern Abend ein Schreiben an seine Anwälte geschickt, schreibt Nef heute in einer persönlichen Mitteilung. Mit der Zustimmung seiner Ex-Partnerin mache er dessen Inhalt nun publik.

Er und seine Ex-Partnerin hätten sich nach Eingang der Strafanzeige vor der Staatsanwaltschaft gütlich geeinigt und Stillschweigen vereinbart, schreibt Nef. Es sei um eine private Angelegenheit gegangen.

Seine Ex-Partnerin empfinde die Diskussionen in den Medien als persönlichkeitsverletzend und fühle sich durch die Presse belästigt. An das damals vereinbarte Stillschweigen werde auch er sich halten.

«Kein öffentliches Interesse»

Aus der Tatsache, dass die Voruntersuchung gegen ihn eingestellt worden sei, ergebe sich, dass es am öffentlichen Interesse einer Strafverfolgung gegen ihn fehle, schreibt Nef weiter.

Hätte es sich um eine Anzeige wegen Nötigung gehandelt, hätte dies von Amtes wegen verfolgt werden müssen, weil es sich dabei um ein Offizialdelikt handle. Dies gelte unabhängig davon, ob seine Partnerin damals die Strafanzeige zurückgezogen habe oder nicht.

Er sei Verteidigungsminister Samuel Schmid dankbar, dass er seine Persönlichkeitsrechte geschützt habe, schreibt Nef weiter. Dies zumal der Weg zur Verfahrenseinstellung unter Leitung der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt seiner Nomination zum Armeechef bereits aufgezeigt gewesen sei.

Bundesrat nicht informiert

Die Strafanzeige von Nefs Ex-Partnerin war von der «SonntagsZeitung» in ihrer letzten Ausgabe publik gemacht worden. Dass der Gesamtbundesrat vor der Ernennung Nefs zum Armeechef über die hängige Strafanzeige nicht informiert wurde, bestätigte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gestern (Blick.ch berichtete).

Verteidigungsminister Samuel Schmid war zwar im Bild, hielt eine Information des Kollegiums aber nicht für nötig. Schmid und Nef waren übereingekommen, dass das Verfahren bis zum Amtsantritt Anfang 2008 eingestellt sein müsse.

Schmid will Bundesrat informieren

Schmid will laut VBS den Bundesrat und die zuständigen Kommissionen bei nächster Gelegenheit informieren. Die nächste Sitzung der Regierung findet am 20. August statt, jene der sicherheitspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte am 18. respektive am 25. August. (SDA/hhs)

Nefs Erklärung im Wortlaut

«Gestern Abend ging ein Schreiben der Rechtsvertreterin meiner früheren Partnerin bei meinen Anwälten ein. Dessen Inhalt gebe ich mit Zustimmung der Verfasserin bekannt. Sie stellt darin klar, dass häusliche Gewalt nicht Gegenstand von Vorwürfen meiner früheren Partnerin gegen mich war.

Im Weiteren hält sie fest, dass ihre Mandantin und ich nach der ersten Einvernahme bei der Staatsanwältin eine gütliche Einigung gefunden und Stillschweigen vereinbart haben. Es sei um eine private Angelegenheit gegangen. Meine frühere Partnerin empfinde die derzeitigen Diskussionen als persönlichkeitsverletzend und fühle sich durch die Presse belästigt.

An das vereinbarte Stillschweigen halte auch ich mich. Aus der Tatsache der Verfahrenseinstellung ergibt sich, dass es am öffentlichen Interesse einer Strafverfolgung gegen mich fehlte. Andernfalls wäre Nötigung als Offizialdelikt von Amtes wegen verfolgt worden, und zwar unabhängig von der Desinteresseerklärung meiner früheren Partnerin.

Ich bin Bundesrat Samuel Schmid dankbar, dass er meine Persönlichkeitsrechte geschützt hat, zumal der Weg zur Verfahrenseinstellung unter Leitung der Staatsanwältin im Zeitpunkt der Vorgespräche zu meiner Nomination bereits aufgezeigt war.»

Marktplatz