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Die Berichterstattung einiger Medien laufe auf eine Rufmord-Kampagne hinaus, teilten Nefs Anwälte mit.
Gegen welches Medium sich die Klage richtet, wollte das Büro der Anwälte Vera Delnon und Bernhard Rüdy auf Anfrage nicht bekannt geben. «Einige Medien kolportieren Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten, deren Mix und Verbreitung unabhängig vom Wahrheitsgehalt persönlichkeitsverletzend ist», heisst es in der Mitteilung.
Nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft habe kein öffentliches Interesse an einer Weiterführung des Strafverfahrens gegen Roland Nef bestanden.
Armeechef Roland Nef habe weder Schweigen erkauft noch für eine Desinteresse-Erklärung bezahlt, betonen die Anwälte weiter. «Diese Unterstellungen beleidigen seine frühere Partnerin und diffamieren ihn auf unhaltbare Weise.» Mit der Leistung einer Zahlung sei keine Schuldanerkennung verbunden.
Ein «Eingeständnis von Fehlern im Beziehungsbereich» mache eine Person auch nicht untragbar, sondern signalisiere die Übernahme von Verantwortung für den eigenen Anteil am Konflikt «und stellt eine reife Form der Konfliktlösung dar», schreiben Nefs Rechtsvertreter im Communiqué. (SDA/snx)