Nef klagt: wegen Rufmord!

  • Aktualisiert am 02.01.2012
Wahrheit: Ist Nef ein Stalker? Oder hat er eine «reife Konfliktlösung» gefunden?- Keystone

BERN – Roland Nef schlägt zu. Seine Anwälte haben eine Klage eingereicht: Wegen Persönlichkeits-Verletzung. Ihr Mandant habe dagegen eine «reife Konfliktlösung» gefunden. Welche Medien sie verklagen, verraten sie leider nicht.

Die Berichterstattung einiger Medien laufe auf eine Rufmord-Kampagne hinaus, teilten Nefs Anwälte mit.

Gegen welches Medium sich die Klage richtet, wollte das Büro der Anwälte Vera Delnon und Bernhard Rüdy auf Anfrage nicht bekannt geben. «Einige Medien kolportieren Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten, deren Mix und Verbreitung unabhängig vom Wahrheitsgehalt persönlichkeitsverletzend ist», heisst es in der Mitteilung.

Nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft habe kein öffentliches Interesse an einer Weiterführung des Strafverfahrens gegen Roland Nef bestanden.

Armeechef Roland Nef habe weder Schweigen erkauft noch für eine Desinteresse-Erklärung bezahlt, betonen die Anwälte weiter. «Diese Unterstellungen beleidigen seine frühere Partnerin und diffamieren ihn auf unhaltbare Weise.» Mit der Leistung einer Zahlung sei keine Schuldanerkennung verbunden.

Ein «Eingeständnis von Fehlern im Beziehungsbereich» mache eine Person auch nicht untragbar, sondern signalisiere die Übernahme von Verantwortung für den eigenen Anteil am Konflikt «und stellt eine reife Form der Konfliktlösung dar», schreiben Nefs Rechtsvertreter im Communiqué. (SDA/snx)

Hat die Klage überhaupt eine Chance?

Aus Sicht des Medienjuristen Peter Studer hat die Klage von Nefs Anwälten gegen ein Medium durchaus Chancen auf Erfolg. Was zwischen Nef und seiner Ex-Partnerin abgelaufen sei, sei Privatsache, sagte Studer. Allerdings sagte er das nicht auf eine Initiative hin. Er war vielmehr von der Nachrichtenagentur angefragt worden. Das eingeklagte Medium müsse nun beweisen, dass es eine öffentliche Veranlassung für seine Berichte zu dem Fall gegeben habe. Ebenso müsse es darlegen, dass es habe annehmen dürfen, dass die von ihm zitierten Quellenangaben richtig seien. Es liege nun an der Gerichtsinstanz, zu entscheiden, ob das öffentliche Interesse oder das private Interesse von Nef und seiner Ex-Partnerin überwiege, sagte der ehemalige Präsident des Schweizer Presserates. Im Zentrum steht für ihn ohnehin die Frage, ob Bundesrat Samuel Schmid das Strafverfahren gegen Nef am Gesamtbundesrat vorbeisteuern durfte. (SDA/snx)

Top 3

1 Kälte-Ticker Bise bläst den Feinstaub weg – aber es bleibt kaltbullet
2 Betrugs-Opfer Conni Kuhn erzählt «Wie konnte ich nur so dumm sein?»bullet
3 Lawinendrama am Pilatus Sportschule trauert um ihren «Studi»bullet

Schweiz