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Der Streit um die Sterbehilfe geht weiter. Nach dem Strafgesetzbuch gilt heute, dass «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord» bestraft werden. Und zwar dann, wenn sie «aus selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgen. Diese Einschränkung will Aeschbacher streichen. Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung würden dann in jedem Fall mit einer «Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe» bestraft.
Warum will der EVP-Politiker diese Änderung? Er nimmt die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisation Dignitas ins Visier. Diese ist unerträglich für Aeschbacher, denn sie betreibe ihre Suizidbeihilfe «geradezu geschäftsmässig» und habe «die Grenze des gesellschaftlich und moralisch Akzeptierbaren bei weitem überschritten». Aufgrund der Aktivitäten der Organisation sei in der Schweiz ein «eigentlicher Sterbetourismus» entstanden.
Morgen Dienstag will Aeschbacher im Nationalrat eine Motion einreichen, welche eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zum Ziel hat. (SDA)