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Die IP-Adresse wird vom Gerichtsentscheid geschützt. (Blick)
Die Musikindustrie beklagt sich lauthals über die Verluste, die sie wegen der Gratiskultur im Internet erleiden. Als oberster Wächter fungiert in der Schweiz der Branchenverband IFPI. Erst gestern tönte dieser gegenüber Blick.ch noch an, Musik-Piraten zu wollen.
Dazu stellt die IFPI die IP-Adressen von Anwendern fest, welche Musik illegalerweise über Tauschbörsen anbieten. Diese Adressen übergibt sie den Behörden. Bussen und Schadenersatz sind für die Betroffenen die Folge.
Gestern Nachmittag jedoch folgte ein Bundesgerichtsurteil, das sich mit eben diesem Thema beschäftigte. Das Bundesgericht entschied, dass es unzulässig sei, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dies auch im Falle eines Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen.
Der Datenschutz wird also vom höchsten Schweizer Gericht höher gewichtet als der Urheberschutz. Allerdings betraf das Urteil konkret die Firma Logistep AG. Diese suchte gezielt nach IP-Adressen auf Tauschbörsen und verkaufte diese weiter an Branchenverbände.
Können jetzt Internet-Piraten bedenkenlos Musik tauschen? Nicht ganz. Zwar setzt das Urteil die Methoden von Logistep ausser Kraft, die IFPI aber will den Kampf weiterführen. Ausserdem verneint der Branchenverband gegenüber Blick.ch eine Zusammenarbeit mit Logistep AG.
Wilfried Haferland von der IFPI-Rechtsabteilung: «Der Bundesgerichtsentscheid ändert an der Handhabung der für die Strafverfolgung relevanten und für jedermann sichtbaren IP-Adresse nichts.»
Trotzdem: die IFPI und ihre Methoden sind nicht über alle Zweifel erhaben. Rechtsanwalt und Dozent der Hochschule Luzern, Ueli Grüter, verwirft die Hände: «Die IFPI nötigt die Leute dazu, Vergleiche mit exorbitanten Summen abzuschliessen, obwohl sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich genügende Beweise hat!»
Kommen Klienten zu ihm, die von der IFPI mit Schadenersatzforderungen konfrontiert worden sind, schreibe er einen Brief, der Beweismaterial verlange. «Danach hören meine Klienten nichts mehr von der IFPI.»
Horrende Schadenersatzforderungen sind dem Rechtsanwalt ein Dorn im Auge. Pro Musiktitel verlangt die IFPI vom fehlbaren Nutzer 3 Franken. Was bei einigen Fällen schnell 10‘000 Franken bedeuten kann. Grüter: «Ich rate immer, nicht zu zahlen. Wie die IFPI die Informationen beschafft, ist nicht rechtens.»
Der ungerechtfertigen Schadenersatzforderung widerspricht die IFPI: «Es geht rein um den Ersatz eines verursachten Schadens, nicht um Gewinnerzielung», so Wilfried Haferland. Ausserdem nehme man Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen.
Der oberste Datenschützer, Hanspeter Thür, zur «Neuen Luzerner Zeitung»: «Das Urteil hat jetzt eine klare Grenze gegen verdeckte Fahndung im Internet gesetzt. Das begrüssen wir sehr.»
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Hanspeter Thür: «Das Urteil wird in ganz Europa weitreichende Folgen haben.» (Keystone)