Rechts-Professor: «Minarett-Verbot wird aufgehoben»

  • Aktualisiert am 03.01.2012

BERN – Nach dem Beschluss, Minarette zu verbieten, droht der Schweiz nun ein Rechtsstreit. Das glauben zumindest Experten.

Der Berner Rechtsprofessor Walter Kälin rechnet damit, dass die Schweiz schlussendlich das Minarett-Verbot aufheben wird. Denn ihr droht ein Rechtsstreit.«Wegen ein paar Minaretten weniger wird die Schweiz nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention verzichten», zeigt sich der Experte für Völkerrecht überzeugt.Ähnlich argumentierte der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer in einem Interview mit der «Berner Zeitung». Falls Schweizer Muslime vom Europäischen Menschenrechtsgericht Recht bekämen, würde die Schweiz den Verbotsartikel «ziemlich sicher nicht mehr anwenden», sagt er.Völkerrechtsprofessor Kälin geht davon aus, dass das Minarett-Verbot in der Schweiz vor Gericht angefochten wird. Und falls die Schweizer Instanzen das Minarett-Verbot nicht zu Fall brächten, sei eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich, erklärte er.Menschenrechtsgericht als letzte InstanzZuerst müssten aber die innerstaatlichen Rechtsbehelfe bis zum Bundesgericht ausgeschöpft werden. In Strassburg könne grundsätzlich jede Person Beschwerde einreichen, die vom Minarett-Verbot direkt betroffen sei, hielt Kälin fest. Das sind in dem Fall Muslime, die in der Schweiz leben.Wie lange es dauert, bis ein verbindlicher Entscheid des Menschenrechtsgerichtes vorliegen könnte, sei schwierig abzuschätzen, sagte Kälin. Es gehe sicher um Jahre und nicht um Monate.Liegt ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor, ist dieser für die Schweiz zwingend. «Das Völkerrecht kommt vor innerstaatlichem Recht», erklärte Kälin, der zwischen 2003 und 2008 Mitglied des UNO-Menschenrechtsausschusses war.Massiver politischer DruckFalls eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot in Strassburg durchkomme und die Schweiz sich nicht an das Urteil halte, gerate sie unter massiven politischen Druck, prognostizierte Kälin.Dann gebe es grundsätzlich drei Möglichkeiten: «Entweder entscheidet sich die Schweiz zu einem Rechtsbruch, kündigt die Europäische Menschenrechtskonvention oder sie hebt das Minarett- Verbot auf», legte Kälin dar.Glaubwürdigkeit untergrabenEin Rechtsbruch würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz untergraben, warnte der Rechtsprofessor. Die äusserste Sanktion bei einem Rechtsbruch sei der Ausschluss aus dem Europarat. Damit sei aber beim Minarett-Verbot nicht zu rechnen.Um das an der Urne beschlossene Minarett-Verbot aufzuheben, sei entweder ein Entscheid des Bundesgerichtes oder ein politischer Entscheid nötig, hielt Kälin fest: «Denn das Strassburger Gericht kann die Verfassungsbestimmung nicht aufheben, sondern nur feststellen, dass sie die Menschenrechte verletzt.»UNO prüft RechtskonformitätDie Vereinten Nationen untersuchen, ob das vom Schweizer Stimmvolk verabschiedete Minarett-Verbot mit internationalem Recht vereinbar ist. Experten seien daran, den Fall zu prüfen, sagte ein Sprecher des UNO-Hochkomissariats für Menschenrechte.Die UNO werde zum Entscheid des Schweizer Souveräns Stellung nehmen, sagte der Sprecher ohne den genauen Zeitpunkt zu nennen. Schon während der Abstimmungskampagne hatten UNO-Experten die Bundesbehörden mehrfach über den diskriminierenden Charakter eines Minarett-Verbots gewarnt.Ein Komitee des UNO-Menschenrechtsrats hatte heute scharfe Kritik an der Initiative und der «diskriminierenden Plakatkampagne» geübt. UNO-Experte Nigel Rodley rügte auch die «zwiespältige Haltung» der Schweizer Regierung.Zwar habe der Bundesrat anerkannt, dass die Initiative nicht nur die Schweizer Verfassung, sondern auch den UNO-Pakt verletze, dennoch habe er die Initiative zugelassen und dem Parlament nicht empfohlen, diese für ungültig zu erklären, kritisierte Rodley. (SDA)

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