Minarett in Wangen: Weg ist frei

  • Publiziert: 11.07.2007, Aktualisiert: 14.01.2012

LAUSANNE – Die Muslime in Wangen bei Olten können sich freuen: Sie dürfen ihr Minarett bauen. Zwei Anwohner blitzten auch vor dem Bundesgericht ab.

Der türkisch-kulturelle Verein hatte das Gesuch für den Bau eines Minaretts auf dem bestehenden Gebetshaus im Januar 2005 eingereicht.

Die Gemeinde Wangen bei Olten verweigerte jedoch die Bewilligung. Anders sah es das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, das die Baubewilligung für die Errichtung des sechs Meter hohen Turms erteilte.

Zwei Anwohner rekurrierten vor dem Solothurner Verwaltungsgericht gegen den Departementsentscheid, blitzten dort aber ab. Die beiden Anwohner zogen diesen Entscheid bis vors Bundesgericht, das sie nun aber abwies.

Die beiden Anwohner hatten in ihrer Beschwerde lediglich das Verfahren vor dem Solothurner Verwaltungsgericht beanstandet. Das Bundesgericht kommt aber zum Schluss, dass die Kritik am Verfahren vor dem Solothurner Verwaltungsgericht unbegründet ist.

Das Initiativkomitee «gegen den Bau von Minaretten» bedauerte die Abweisung der Beschwerde. Die Folge des Urteils sei, dass die Anwohner sich nicht gegen die Stützpunkte von Extremisten schützen könnten, teilte das Komitee heute mit.

Der Wangener türkisch-kulturelle Verein sei nämlich gemäss einem Schreiben des Schweizer Inlandgeheimdiensts vom September 2006 ein direkter Ableger der rechtsextremen und schwer gewalttätigen «Grauen Wölfe». Indirekt bewirke der Entscheid, dass kultureller Glaubensmissbrauch zu Gunsten des politischen Aktivismus geduldet werde.

Das Initiativkomitee zog aus dem Bundesgerichtsurteil den Schluss, dass weitere Minarettbauten offensichtlich nur mit dem von ihm lancierten Volksbegehren verhindert werden könnten. (AP)

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