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Der damals 20-jährige Schweizer hatte am Nachmittag des 13. Dezembers 2005 im Zentrum von Rüti aus der Wohnung seines Bruders mit seinem Sturmgewehr 41 Mal auf ein gegenüberliegendes Elektroinstallationsgeschäft geschossen. Kurz zuvor war der junge Mann vorzeitig aus der Durchdiener-RS entlassen worden.
Eine Frau wurde lebensgefährlich verletzt. Eine weitere Frau erlitt mittelschwere Verletzungen. Als Beweggrund für seine Tat gab der Bauernsohn aus der Ostschweiz später an, dass er möglichst lange ins Gefängnis habe kommen wollen, um sich so langfristig seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Im vergangenen März verurteilte ihn das Zürcher Obergericht wegen mehrfachen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Auf eine Verwahrung des Täters verzichteten die Zürcher Richter. Die Oberstaatsanwaltschaft gelangte gegen diesen Punkt ans Bundesgericht, und dieses hat die Beschwerde jetzt abgewiesen.
Begründung: Der Mann wurde im psychiatrischen Gutachten nicht als hochgefährlich eingestuft. Seine Verwahrung als Ersttäter wäre damit nicht gerechtfertigt gewesen. (SDA/snx)