BERN – «Das Bankgeheimnis bleibt», sagt Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Man habe den USA die Kundendaten gegeben weil es sich um Steuerbetrug handelt.
«Ich sage noch einmal: Das Bankgeheimnis schützt keinen Steuerbetrug.» Und darum habe es sich bei den «200 bis 300» Fällen gehandelt. Deshalb hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) der US-Justiz die Kundendaten überreicht und dem Vergleich über 780 Millionen Dollar zugestimmt. Das sagte Finanzminister Merz heute Nachmittag gegenüber den Medien.
Die Rechtfertigung mag nicht zu überzeugen. Fakt ist, dass genau diese Vorwürfe auch seitens der Europäischen Union und namentlich Deutschlands gegenüber der Schweiz immer wieder erhoben werden.
Auf die Frage, ob man in dem Fall nicht die UBS-Führung zur Rechenschaft ziehen sollte, reagierte Merz unwirsch. Immerhin gab UBS-Chef Peter Kurer heute zu: «Wir haben schwere Fehler gemacht. Unsere Kontrolle hat in gewissen Bereichen versagt.»
Verfahren wurde nicht eingehalten
Der Bundesrat habe der Finma den Auftrag gegeben mit den US-Behörden eine Lösung zu finden, erklärte Hans-Rudolf Merz weiter. «Denn wenn es zur Anklage gegen die UBS gekommen wäre, hätte dies schwere volkswirtschaftliche Folgen gehabt.» Er gab aber zu: «Dass das Amtshilfeverfahren nicht eingehalten wurde, ist problematisch.»
Hintergrund: Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind neun Fälle hängig, von betroffenen US-Kunden, die sich gegen die Offenlegung ihrer Daten gegenüber dem amerikanischen Fiskus wehren. Merz sagte, laut UBS handle es sich bei den weitergegebenen Fällen um Steuerbetrug. Doch das Rechtsverfahren, das dies feststellen würde, ob es Betrug oder Hinterziehung ist, wurde noch nicht zu Ende geführt.
Merz ist überzeugt, dass die UBS nur Daten von Kunden herausgegeben hat, die tatsächlich Steuerbetrug nach schweizerischem und amerikanischem Recht begangen haben. «Andernfalls gute Nacht», sagte er.
Inzwischen wurde bekannt, dass vier der neun amerikanischen UBS-Kunden Personen nun gegen Finma-Chef Eugen Haltiner Strafanzeige einreichen. Sie werfen ihm vor, die UBS zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben.
Keine Angst vor weiterem Druck
Auf die Frage wie die Aussage des deutschen Finanzministers Hans Eichel zu werten ist, dass das Bankgeheimnis in einem Jahr Geschichte sei, sagte Merz: «Es hat bisher kein Amtshilfegesuch aus Deutschland gegeben.»
Doch bereits heute machte die Europäische Union Druck: Sollte ein EU-Mitglied Rechtshilfe verlangen, erwartet die EU-Kommission ebenfalls die Herausgabe der Kundendaten.
Für Merz ging es bei dem Deal mit den USA um die Sicherung des Schweizer Finanzplatzes. Deshalb habe man dem Druck aus den USA nachgegeben.
Für den BLICK-Bundeshausredaktor Georges Wüthrich setzt der Bundesrat zu fest auf die Regulierungskraft der Finma: «Es besteht doch die Gefahr, dass die Parteien die Zerschlagung der UBS verlangen, da diese ein Klumpenrisiko darstellt. Was tun Sie dagegen?» Merz blieb die Antwort nicht schuldig. Man habe bereits beim Rettungspaket betont, dass der Staat nicht in der Lage ist eine Bank dieser Grösse zu führen. «Aber der Staat muss die Rahmenbedingungen setzen.»
Auch die Tatsache, dass die UBS wegen dem Vergleich noch eine weitere Milliarde abschreiben muss, macht Merz Sorgen: «Diese Geschichte ist für uns alles andere als einfach. Aber wie würden sie den Steuerzahlern erklären, wenn die UBS wirklich nach einer Klage Konkurs gegangen wäre.»
Klingt ganz so, als sei der Bundesrat eben doch massiv unter Druck gesetzt worden.
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Bundesrat Hans-Rudolf Merz: «Das Bankgeheimnis schützt nur die Privatsphäre, nicht aber Steuerbetrug.» (Keystone)