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5. September 2007 in Bern: GPK-Präsident Jean-Paul Glasson, links, und Vizepräsidentin Lucrezia Meier-Schatz, erläutern den Bericht zu den Vorfaellen rund um den ehemaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher. (Keystone)
Der abgewählte Bundesrat Christoph Blocher hatte gegen Meier- Schatz und Glasson Strafanzeige eingereicht. Als Sprecher der GPK (Geschäftsprüfungskommission) hätten ihm die beiden Abgeordneten an einer Medienkonferenz im September 2007 ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher unterstellt, um ihn aus dem Amt zu drängen.
Absolute Immunität
Vor einer Strafverfolgung müssten die Räte erst die parlamentarische Immunität aufheben. Mit 99 zu 80 Stimmen entschied der Nationalrat nun aber als erste Kammer, dass Meier-Schatz und Glasson die absolute Immunität geniessen.
Die absolute Immunität kann auch auf Beschluss des Parlaments nicht aufgehoben werden. Sie schützt die Abgeordneten vor Strafverfolgung wegen Äusserungen in den Räten und deren Organen. Nach Ansicht des Nationalrates gilt sie auch für die Voten von beauftragten Kommissionssprechern vor den Medien.
In der Diskussion wurde gesagt, die beiden GPK-Sprecher hätten sich vielleicht teilweise «unvorsichtig oder ungenau» geäussert. Es gebe aber keinen Grund zur Annahme, dass sie vorsätzlich eine Straftat – Amtsgeheimnisverletzung, Nötigung oder unrechtmässige Vereinigung – begangen hätten.
Die SVP verlässt den Saal
Ganz anders sahen dies die SVP-Nationalräte. Sie hatten die Aufhebung der Immunität verlangt. Laut Fraktionschef Caspar Baader (BL) obsiegten «nicht Recht und Gerechtigkeit, sondern das niedrige Motiv der parteipolitischen Abrechnung». Die SVP-Abgeordneten verliessen unter Protest den Saal. In Rage waren sie vor allem auch deshalb, weil der Nationalrat am Dienstag die Immunität ihres Parteipräsidenten Toni Brunner wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Blocher – Roschacher aufgehoben hatte. (SDA/snx)