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Herr Bundespräsident, warum hat die Schweiz den italienischen Botschafter ins EDA zitiert – ist etwas Widerrechtliches vorgefallen?
Hans-Rudolf Merz: Italien gehört zu jenen Ländern, die wegen ihrer Konjunkturmassnahmen in Folge der Wirtschaftskrise einen enormen Finanzbedarf haben. Wenn man den Finanzbedarf und das Bankgeheimnis zusammennimmt, heisst das aus Sicht der italienischen Steuerbehörden: «Da ist etwas zu holen.»
Hat Italien bilaterale Verträge verletzt, das Völkerrecht oder italienisches Recht?
Was jetzt in Italien passiert, hat ganz klar diskriminierenden Charakter. Die schweizerische Rechtsordnung wird durch die Razzien in Italien kriminalisiert.
Warum identifizieren Sie sich so mit den Banken?
Wir müssen uns vor Augen halten, wie viel auf dem Spiel steht, der Finanzplatz ist auch für das Tessin bedeutend. Ich habe Anfang Oktober Finanzminister Giulio Tremonti in Istanbul getroffen und ihm die Bereitschaft der Schweiz in Erinnerung gerufen, das Doppelbesteuerungsabkommen zu revidieren und erleichterte Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zu leisten.
Wie hat er reagiert?
Seine Antwort war eine Kampfansage: «First, I want money!» Er wolle zuerst Geld sehen. Er versucht jetzt, was er und seine Vorgänger immer wieder versucht haben: in der Schweiz angelegte Gelder nach Italien zu repatriieren.
Dafür müssten Sie als Finanzminister doch Verständnis haben. Schliesslich geht es um Schwarzgeld.
Ja, natürlich. Das kritisiere ich auch nicht. Ich bemängle, dass Italien bisher seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, zu Lösungen beizutragen, und insbesondere das Betrugsbekämpfungsabkommen noch nicht ratifiziert hat.
Ihr Parteipräsident Fulvio Pelli sprach von Terror. Halten auch Sie das Vorgehen von Finanzminister Tremonti für Terror?
Nein, Terror ist das nicht. Aber es ist ganz klar ein Vorgehen, das man nicht mehr als nachbarschaftliche Problemlösung bezeichnen kann. Es ist letztlich ein Angriff auf den Finanzplatz Tessin.
Dieser riesengrosse Finanzplatz – ist er nicht nur durch die Fluchtgelder so gross?
Fragen Sie doch einen italienischen Steuerpflichtigen, warum er sein Geld ins Tessin bringt.
Es sind ja nicht nur die Italiener, die reklamieren. Auch die Deutschen, Franzosen, Briten und Amerikaner machen Druck …
Wir haben deshalb im März beschlossen, künftig Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Artikel 26 mit erleichterter Amtshilfe zu unterzeichnen.
Aber gegen Italien werden Sie jetzt Massnahmen ergreifen?
Erstens: Es gibt in unserem Strafgesetz einen Artikel 271, der ohne Bewilligung Handlungen auf Schweizer Gebiet zugunsten von Drittstaaten verbietet. Wir haben Hinweise, dass es in der Schweiz solche Handlungen zugunsten des italienischen Fiskus gibt. Das ist nicht erlaubt und strafbar. Wir akzeptieren nicht, dass wir von Ausländern beschnüffelt werden. Hier müssen wir Rom den Tarif durchgeben.
Und zweitens?
Ich habe Renzo Respini zum politischen Berater für die Steuerfragen mit Italien ernannt. Er muss die Interessen von Bund, Kanton Tessin und Tessiner Bankiervereinigung zusammenführen und Massnahmen koordinieren. Und drittens sistieren wir die Verhandlungen für ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien.
Sie sistieren die Verhandlungen? Das ist starker Tobak!
Das Abkommen war unsererseits zur Ratifizierung bereit. Jetzt aber werden die Verhandlungen bis auf Weiteres eingestellt.
Lesen Sie das ganze Interview in der gedruckten Ausgabe.
Erklärungen: Finanzminister Merz mit den Redaktoren Britschgi und Odermatt (l.).- Philipp Zinniker