Mädchen (15) zum Anschaffen gezwungen

  • Publiziert: 25.01.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

LAUSANNE – Er schickte eine Minderjährige auf den Strich und fühlte sich sogar noch im Recht. Aber vor dem Bundesgericht hatte der 39-jährige Zuhälter keine Chance.

Der Geschäftsführer von drei Hotels und Kontaktbars in Nidau BE, Selzach SO und Solothurn importierte Prostituierte aus Lettland und Tschechien. Dann nahm er ihnen die Pässe ab. Und liess sie zur Tilgung ihrer Schulden in seinen Betrieben anschaffen. Eine der Betroffenen war erst 15 Jahre alt!

Das Kreisgericht Biel-Nidau verurteilte 2006 zu sechs Jahren Zuchthaus wegen Menschenhandels, Prostitution, Sex mit einem Kind und Ausnützung einer Notlage. 2007 reduzierte das Berner Obergericht die Strafe auf vier Jahre.

Doch der Menschenhändler zeigte sich noch immer uneinsichtig und verlangte eine weitere Senkung seiner Strafe: Er gelangte mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Die Frauen habe er nicht zur Prostitution gezwungen, noch habe er sie ausgebeutet.

Die Lausanner Richter halten jedoch fest, der Zuhälter habe gegenüber den Frauen eine menschenverachtende Haltung bewiesen und beträchtlichen Druck ausgeübt. Es bleibt dabei: Vier Jahre Zuchthaus für den skrupellosen Mädchenhändler. (SDA/noo)

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