ZÜRICH – Was passiert eigentlich mit einem Jugendlichen, der straffällig geworden ist? Nichts, sagen die Kritiker des Jugendstrafgesetzes. Genau das Richtige, meinen dessen Befürworter.
Nötigung, bandenmässiger Raub, Diebstahl: Das ist die Liste der Straftaten der Winterthurer Kinderbande. 6 der 10 Kinder sind Wiederholungstäter. Alle haben Migrationshintergrund, Einer ist erstmals straffällig geworden mit 12 Jahren. Sass bereits dann vier Monate in einer geschlossenen Massnahmestation für Jugendliche. Kaum draussen, wurde er wieder kriminell.Der Grossteil der Winterthurer Kinderbande ist unter 15. Wer unter 15 Jahren ist, kann aufgrund des geltenden Jugendstrafgesetzes zu maximal zehn Tagen Arbeitsleistung verdonnert werden. Über 15 kann es bis zu einem Jahr Freiheitsentzug kommen. Bei schweren Delikten können über 16-Jährige mit bis zu vier Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Zum Vergleich: In Deutschland sind es bis zu 10 Jahre (Blick.ch berichtete). Jugendliche kommen «billig» davonDie Jugendlichen werden in erzieherischen und therapeutischen Institutionen untergebracht, in offenen oder geschlossenen Erziehungsheimen. Dies ist jedoch nur bis 22 möglich.Doch der Strafvollzug für Jugendliche hat im Gesetzesbuch viele Wenn und Aber:Ein Jugendlicher kann strafbefreit werden, wenn seit der Tat «verhältnismässig» lange Zeit verstrichen ist und das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sind.Ebenso kann er strafbefreit werden, wenn die Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen den Jugendlichen «schon genug bestraft haben».Erst ab 15 Jahren gibts eine Busse. Diese ist höchstens 2000 Franken. Und auch nur dann wenn es «die persönlichen Verhältnisse» des Teenagers zulassen.In der Vollzugs-Einrichtung soll der Jugendliche «entsprechend seiner Persönlichkeit» erzieherisch betreut werden. Seine Persönlichkeitsentwicklung soll gefördert werden.Der Jugendliche kann bedingt entlassen werden, wenn er mindestens zwei Wochen Freiheitsentzug verbüsst hat und «nicht anzunehmen ist», dass er weitere Verbrechen begehen wird.Kosten übernimmt vor allem der KantonDie Kosten für die brutalen Jugendsünden trägt grösstenteils der Kanton. Primär der Wohnkanton, sprich dieser kommt für den Vollzug der Schutzmassnahmen auf. Wenn jemand Ausländer ist und keinen Sitz in der Schweiz hat, ists der Urteilskanton. Für den Strafvollzug zahlt ebenfalls der Urteilskanton. Die Eltern zahlen «im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht» mit. Am besten ergehts dem Jugendlichen selbst: Sogar wenn er bereits über ein regelmässiges Einkommen oder Vermögen verfügt, kann er zu «einem angemessenen Beitrag» an die Kosten des Vollzugs verpflichet werden. Kann, er muss nicht. «Dass wir die Jugendlichen mit Samthandschuhen anfassen, verstehe ich nicht», meint SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Der
Partei stösst es sauer auf, dass der Kanton, also der Steuerzahler, für den Grossteil der jugendtherapeutischen Massnahmen aufkommt. Andere betonen, dass das Schweizer Jugendstrafrecht seine Qualitäten habe: «Es ist nicht mild, sondern auf Erziehung ausgerichtet, was für die delinquierenden Jugendlichen viel anstrengender ist, als bloss eine Strafe abzusitzen», erklärt Jugendanwalt Hansueli Gürber gegenüber der «
NZZ». Die Rückfallquote jugendlicher Straftäter sei in der Schweiz markant tiefer als beispielsweise in Deutschland. Dort sperre man die Teenies in Jugendgefängnisse.Dies bleibt fragwürdig, wenn man den Kommentar der Kantonspolizei Zürich bezüglich der Kinderbande liest: «Fortsetzungen dürften folgen», heisst es da gemäss «Sonntag». (spj)