1,5 Millionen für Hannibal Gaddafi Kriegen Schweizer Anwälte das «Göldi-Lösegeld»?

  • Publiziert: 16.06.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Henry Habegger und Hubert Mooser

TRIPOLIS – 1,5 Millionen erhält Hannibal Gaddafi am Freitag als Schadenersatz. Der Klotz dürfte für Anwälte und PR-Berater draufgehen.

Das Rätselraten hat ein Ende. 1,5 Millionen Euro habe Hannibal Gaddafi als Schadenersatz erhalten, sagte der libysche Aussenminister. Das Geld sei schon auf Hannibals Konto. Auf Schweizer Seite gab es keine offizielle Bestätigung.

Aber BLICK-Informationen besagten, dass das Geld schon bezahlt wurde und sich der Bund und ABB, der Arbeitgeber des freigelassenen Max Göldi, die Summe teilen.

Gestern erfuhr BLICK aus zuverlässigen Quellen neue Details: Die Summe beträgt 1,5 Millionen Franken.

Sie liegen auf einem Konto, das die Vermittlerländer Deutschland und Spanien kontrollieren. Am Freitag geben sie das Geld für Hannibal in Madrid frei. Bei einem Treffen mit Libyen und der Schweiz.

Von diesem Klotz bekommt der Prügelsprössling des libyschen Wüstendiktators aber nicht viel zu sehen.

«Eure Anwälte sind aber teuer!»

Libyer aus dem Umfeld des Gaddafi-Clans klagen: «Die Anwälte bei euch in der Schweiz sind aber teuer». Ein Grossteil des Schadenersatzes, den Gaddafi junior kassiert, geht an seine Genfer Rechtsvertreter.

Gaddafi-Anwalt Charles Poncet etwa soll saftige Honorare verrechnet haben. Was dieser gegenüber BLICK so kommentiert: «Bullshit!»

Was er verrechnet habe: «Normaler Stundentarif, 450 Franken, sonst nichts!» Aber Quellen sagen, dass Anwälte wie Poncet 1000 bis 1200 Franken Stundenlohn verrechnen.

Andere Genfer Anwälte sollen vier Fünftel einer Kaution von einer halben Million, die Gaddafi zurückerhielt, gleich als Honorar kassiert haben. Um sein Image aufzupolieren, soll Hannibal zudem viel Geld für PR-Berater aufgeworfen haben.

Moratinos: Schweiz hat nach den Regeln gehandelt

BERN – Der spanische Aussenminister Miguel Angel Moratinos macht der Schweiz keinen Vorwurf, dass sie rund 150 libysche Staatsangehörige zu unerwünschten Personen im Schengen-Raum erklärte. Die Schweiz habe innerhalb der Regeln gehandelt. In einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» sagte Moratinos diplomatisch: «Im Schengen-Raum wurden bekanntlich die inneren Grenzkontrollen aufgehoben. Dabei kann Einspruch dagegen erhoben werden, dass einem oder mehreren Bürgern aus Drittstaaten ein gültiges Visum erteilt wird.» Die Schweiz als Schengen-Mitglied habe nichts anderes als einen solchen Einspruch erhoben, weil sie «die nationale Sicherheit bedroht sah», sagte Moratinos.

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