Krankenkassen zahlen für Tamiflu

  • Publiziert: 12.13 Uhr, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Ab 1. August müssen Krankenkassen für Tamiflu aufkommen. Allerdings nicht bei schwangeren Frauen, obwohl sie zur Risikogruppe gehören.

Die Krankenkassen müssen das Medikament vergüten, wenn Grippekranke im Spital behandelt werden, bei chronisch Kranken, Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen, Kindern und über 65-Jährigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine entsprechende Meldung der «SonntagsZeitung» bestätigt.

Obwohl Schwangere zur Risikogruppe gehören, wird Tamiflu bei ihnen nicht von der Kasse übernommen. Als Grund dafür nennt Patrick Mathys, Leiter der Pandemievorbereitungen beim BAG, dass vom Schweizerischen Heilmittelinstitut die Zulassung von Tamiflu für Schwangere und Kleinkinder bis drei Jahren «im Moment nicht freigegeben» wird.

Für diese beiden Risikogruppen gilt laut Swissmedic-Sprecher Joachim Gross eine sogenannte Kontraindikation. Dies bedeutet, dass ein Arzt die Abgabe des Mittels genau abwägen muss. (SDA/gca)

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