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Nun muss sich auch das Zürcher Obergericht mit dem Fall von Ex-Armeechef Roland Nef befassen. Claude Wetzel vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».
Eine Zeitung hatte vom Verwaltungsgericht Einsicht in die Einstellungsverfügung im Fall Nef verlangt. Das Verwaltungsgericht will für die Akteneinsicht in einer Strafsache jedoch nicht zuständig sein, wenn die Strafsache selber an einem anderen Ort verhandelt worden sei. Nun muss deshalb das Obergericht entscheiden, ob die Zeitung Einsicht in die Einstellungsverfügung erhält.
Gegen Roland Nef war eine Strafuntersuchung wegen Nötigung und weiterer Delikte geführt worden (Blick.ch berichtete). Im Oktober 2007 stellte die Staatsanwaltschaft I diese Untersuchung ein.
Mehrere Zeitungsredaktionen verlangten im vergangenen Sommer Einsicht in diese Einstellungsverfügung, in der auch Informationen über die Privat- und Intimsphäre von Nef und dessen Ex-Freundin enthalten sind.
Die Staatsanwaltschaft willigte daraufhin ein, die Akte zu öffnen. Nef wehrte sich jedoch dagegen und erhielt im April 2009 Recht. Alle wesentlichen Fakten im Fall Nef seien bekannt, lautete die Begründung der Oberstaatsanwaltschaft. Eine der vier Zeitungen blieb jedoch hartnäckig und gelangte ans Verwaltungsgericht, das den Fall nun weiterleitete. (SDA/noo)
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Ex-Armeechef Roland Nef. (Keystone)