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«Psycholyse» heisst die umstrittene Therapie, welche zwei Patienten in Deutschland mit dem Tod bezahlten. Dabei werden psychoaktive Drogen verabreicht, um Patienten Blockaden im Unterbewusstsein zu lösen. Zu diesen Drogen gehören LSD, Ecstasy, Speed, Ketamin und Epehdrin.
Ketamin ist ein rezeptpflichtiges Narkosemittel, was hauptsächlich in der Tiermedizin angewendet. Ephedrin ist ein Aufputschmittel, das starke Halluzinationen hervorrufen kann.
Bewilligung nötig
Todesarzt Garik R. ist mittlerweile in Untersuchungshaft. Sind solch gefährliche Drogencocktails – verabreicht durch einen Arzt – auch in der Schweiz möglich?
Die Klasse-A-Drogen LSD, Ecstasy, etc. sind gemäss Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich verboten. Um diese Substanzen einzusetzen, benötigt man eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). «Zurzeit erlässt das BAG keine Bewilligung für die Therapie, sondern nur für die Forschung», sagt Mona Neidhart vom Innendepartement zu Blick.ch.
Das ist nicht immer so gewesen. Der Lehrmeister des deutschen Psycho-Arztes, der Schweizer Psychiater Samuel Widmer, besass von 1988 bis 1993 eine Bewilligung des BAG für die Psycholyse mit LSD und Ecstasy.
Harte Kritik der Psychiater
Die im Verband organisierten Psychiater distanzieren sich von der Methode der Psycholyse. «Das ist keine anerkannte wissenschaftliche Methode», betont Hans Kurt, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie.
Kurt distanziert sich auch energisch von Sex-Guru Samuel Widmer, der die «Psychoanalyse» lehrt und den deutschen Todesarzt Garik R. ausgebildet hat (BLICK berichtete). «Ich kenne Herrn Dr. Widmer seit Jahren und distanziere mich ganz klar von seiner Arbeit und wie er mit Patienten umgeht.»
Zu der Behandlung mit Ketamin sagt Kurt trocken: «Ich kenne keine psychische Krankheit, die man mit Narkosemitteln behandelt. das ist altertümlich.»
Ärzte können verabreichen was sie wollen
Allerdings: Für die Durchführung der Psycholyse mit Ketamin und Ephedrin ist nicht einmal eine Bewilligung des BAG oder der Kantone nötig. Jeder Arzt oder Psychiater darf seinen Patienten Drogen verschreiben, so lange sich die verschriebenen Mengen innerhalb einer wissenschaftlichen Toleranzgrenze bewegen.
«Ärzte sowie Psychiater sind verpflichtet, Betäubungsmittel nur in dem Umfang zu verwenden, abzugeben oder zu verordnen, wie dies gemäss den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist», erklärt BAG-Sprecherin Neidhard. Für die Richtlinien für die Psychotherapie seien die Fachgesellschaften zuständig.
Wie viel Drogen und was genau Ärzte wirklich verschreiben ist also fast nicht zu kontrollieren. Hier muss sich das BAG auf den ärztlichen Kodex verlassen.