Klubs müssen für Hooligan-Randale blechen

  • Publiziert: 18.03.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

LAUSANNE – Wenn gewalttätige Fussball- oder Eishockey-«Fans» die Fäuste schwingen, herrscht bei der Polizei Alarmstufe Rot. Nun ist klar, wer für das Aufgebot die Rechnung kassiert.

Die Kantone dürfen Sportvereine für Polizeieinsätze bei drohenden Fan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil die entsprechende Regelung aus dem Kanton Neuenburg abgesegnet.

Beschwert hatten sich der Fussballverein Neuenburg Xamax und der Eishockeyclub La Chaux-de-Fonds. Gemäss der kantonalen Verordnung von 2008 müssen Sportklubs 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der Polizei bei drohenden Ausschreitungen von Hooligans übernehmen.

Der Tarif kann auf 60 Prozent reduziert werden, wenn der Verein selber Massnahmen gegen gewalttätige Aktionen von Fans ergreift. Gratis ist für die Klubs bloss ein Basisdispositiv der Polizei mit 12 Patrouillen à zwei Mann bei «Null-Risiko-Spielen».

Existenz nicht gefährdet

Die beiden Vereine hatten vor Bundesgericht argumentiert, dass das neue Reglement die Wirtschaftsfreiheit verletze, weil durch die Pflicht zur Kostenbeteiligung ihre Existenz gefährdet sei. Laut den Lausanner Richtern ist indessen nicht erwiesen, dass ihr wirtschaftliches Überleben geradezu in Frage gestellt wäre.

Der prohibitive Charakter der Abgabe scheine umso weniger wahrscheinlich, als andere Kantone oder Gemeinwesen bereits seit einigen Jahren entsprechende Forderungen an Sportvereine stellen würden. Auch die in der Bundesverfassung verankerte Sportförderung stehe der Kostenbeteiligungspflicht nicht entgegen.

Bekannte Risiken

Schliesslich sei auch der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht verletzt, wenn mit der fraglichen Regelung nur Sportvereine ins Visier genommen würden, nicht aber Veranstalter anderer Anlässe wie etwa der Braderie von La Chaux-de-Fonds oder von Techno-Paraden.

Auch die Organisatoren solcher Veranstaltungen könnten aufgrund allgemeiner Bestimmungen im Polizeigesetz zur Kasse gebeten werden. Dass für Sportvereine eine Sonderregelung getroffen worden sei, rechtfertige sich durch die bekannten und besonderen Risiken beim Aufeinandertreffen von Hooligans an den fraglichen Anlässen.

Xamax-Präsident droht mit Rücktritt

Angesichts des hängigen Rechtsstreits hatten der Kanton Neuenburg und Xamax letztes Jahr eine provisorische Vereinbarung über die Sicherheitskosten getroffen. Xamax-Präsident Sylvio Bernasconi droht mit seinem Rücktritt, falls der Fussballklub nun tatsächlich einen Teil der Sicherheitskosten übernehmen muss.

«Es gibt eine Wirtschaftskrise, Sponsoren ziehen sich zurück, man muss aufhören, den Klubs weitere Kosten aufzubürden», meinte er heute. (SDA/hhs)

play Das kann teuer werden: Bei Polizeieinsätzen wegen Hooligan-Krawallen werden die Sportklubs belangt. (Keystone)

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