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Die massiven Verfehlungen des heute 58-jährigen Schweizers – ein Buschauffeur aus Dübendorf – waren vor Obergericht unbestritten. Vor drei Jahren hatte der Mann einen geistig behinderten 15-Jährigen missbraucht, den er während seiner Arbeit kennen gelernt hatte. Er nötigte den in seiner Intelligenz massiv beeinträchtigten Jugendlichen zwei Mal dazu, mit ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Ein Jahr später flog die Tat auf.
Als die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen den Mann einleitete, stellte sich heraus, dass er seine Tochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht hatte. Die Übergriffe auf die heute 28-jährige Tochter begannen, als sie sieben Jahre alt war und zogen sich über acht Jahre hin. Auf dem Computer des Mannes stellte die Polizei zudem diverse Sexstreifen mit Kindern und Tieren sicher.
Im September 2005 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Mann wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher Schändung sowie Pornografie zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren. Eine ambulante Psychotherapie wurde während des Strafvollzugs angeordnet. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Berufung ein.
Heute traf der Chauffeur nun auf ein erheblich milder gestimmtes Zürcher Obergericht. Dieses bestätigte zwar die unbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren, schob jedoch die Sanktion zu Gunsten der bereits angelaufenen Psychotherapie auf.
Dem Angeklagten kam entgegen, dass er heute wieder in stabilen Verhältnissen lebt. Er arbeitet und hat eine junge Frau aus Kenia geheiratet. Ein Psychiater äusserte zudem die Befürchtung, dass dem Mann bei einem Strafvollzug im Gefängnis die Zerrüttung des psychischen Gleichgewichts drohen würde.