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P.G. ist ein notorischer Gesetzesbrecher. Bereits in den 60er-Jahren wird er erstmals verurteilt. Dann in den 80er- und in den 90er-Jahren. Die Palette seiner Vergehen ist gross. Sie reicht vom Verkehrsdelikt bis zu mehrfacher Unzucht mit Kindern. In den 90er- Jahren fasst er zweimal langjährige Zuchthausstrafen wegen schweren Sexualdelikten an Buben. Ein Richter ordnet die Sicherheitsverwahrung an.
Nach sechs Jahren hat P.G. einen Teil seiner Strafe in der Verwahrung abgesessen. Da wollen ihm die Behörden nochmals eine Chance geben. Anfang 2004 wird er in die Halbfreiheit entlassen – unter strengen Auflagen. Er muss das triebhemmende Medikament Androcur nehmen. Und er darf ja keinen Alkohol trinken, denn der könnte das Medikament neutralisieren.
P.G. kommt ins sogenannte Arbeitsexternat. Morgens verlässt er das Gefängnis, um seiner Arbeit als Hauswart einer alten Sägerei nachzugehen, die er umbauen soll. Abends muss er zurückkehren.
Aber offenbar kontroliert niemand richtig, was er so tut. Die Behörden versagen. P.G. befindet sich fast eineinhalb Jahre in Halbfreiheit. In dieser Zeit sucht er per Inserat junge Leute, die ihm beim Umbau der Sägerei helfen. Er vermietet auch Zimmer. Ein 17-jähriges, psychisch labiles Mädchen zieht zu ihm. Die beiden werden oft zusammen gesehen. Unterdessen laufen schon wieder Strafanzeigen gegen ihn. Wegen Körperverletzung und Verstössen gegen das Waffengesetz. Nichts passiert.
Dann hat der verurteilte Kinderschänder Sex mit der 17-Jährigen. Er wird angezeigt, diesmal wegen sexuellen Handlungen mit Abhängigen. Erst als diese dritte Strafanzeige eingereicht wird, handeln die Behörden. P.G. soll offenbar die Wirkung der Spritzen mit Alkohol und Viagra ausgeschaltet haben.
Die «NZZ am Sonntag» machte den haarsträubenden Fall bekannt – und löste eine Welle der Empörung aus. «Ich bin schockiert», sagt der Berner SVP-Grossrat Peter Brand. Wie konnte es so weit kommen? Er fordert mittels Interpellation im Parlament Aufklärung. Brand: «Die Öffentlichkeit hat ein Recht, darüber informiert zu werden, ob es sich da um einen Einzelfall im bernischen Strafvollzug handelt oder ob ähnliche Fälle bestehen. Und welche Massnahmen ergriffen werden.»
Martin Krämer vom zuständigen Amt für Freiheitsentzug und Betreuung in Bern kann dazu nichts sagen. Nur so viel: «Wir haben gehandelt und die Sicherheit gewährleistet» – eineinhalb Jahre und drei Anzeigen zu spät.
Thorberg: Hier sass P.G. sechs Jahre in der Verwahrung – bis zur Entlassung in Halbfreiheit.- Keystone