Killer-Soldat: Wie lautet die Anklage?

  • Publiziert: 28.11.2007, Aktualisiert: 03.01.2012

ZÜRICH – War es Mord? Oder Tötung? Die Anklage für den Killer vom Zürcher Hönggerberg ist offen. Unklar ist auch, wie der Mann zur Munition kam.

Bundesrat Samuel Schmid betonte heute in einem Interview mit «La Liberté», der 21-Jährige, der am Freitag die Rekrutenschule abgeschlossen hatte, war vor der Tat noch kurz zuhause. Daher wird er sich jetzt vor einem Zivil- und nicht vor einem Militärgericht zu verantworten haben – auch wenn er einen militärischen Tarnanzug trug und mit einem Armee-Gewehr schoss:

Fest stehe zudem, dass ihm am Ende der RS keine Taschenmunition abgegeben worden sei, sagt Schmid. Der junge Mann hatte am Montag gestanden, den Schuss abgegeben zu haben. Nähere Umstände sind noch nicht bekannt. Klar ist, dass Schütze und Opfer sich nicht kannten, wie die zuständige Staatsanwältin Catherine Nägeli sagte.

Der Mann bleibt in Untersuchungshaft. Wie genau die Anklage lauten soll – Mord oder Totschlag – ist noch offen. Staatsanwältin Nägeli gab auch keine Auskunft darüber, ob der junge Schweizer alkoholisiert war, ob er gezielt geschossen oder ob er das Mädchen zufällig getroffen hatte.

Bundesrat betroffen
Der Bundesrat zeigt sich betroffen über den tödlichen Schuss von Zürich-Höngg. Das Tötungsdelikt sei an der Sitzung der Regierung zur Sprache gekommen, sagte Bundesratssprecher Oswald Sigg. Weitere Angaben machte er nicht. (SDA/snx)

Mit einem Schuss getötet

Der junge Soldat hatte am Freitagabend in Zürich-Höngg ein ihm unbekanntes 16-jähriges Mädchen mit einem Schuss in der Oberkörper getötet. Die Jugendliche hatte mit ihrem gleichaltrigen Freund an einer Bushaltestelle auf den Bus gewartet. Plötzlich knallte ein Schuss und das Mädchen brach tödlich getroffen zusammen. Am Montag wurde der Schütze verhaftet.

Mord und Tötung

Mord:
Von Mord ist die Rede, wenn die Tat mit voller Absicht begangen wird. Zumal, wenn der Täter besonders skrupellos handelt und namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich sind.
Tötung:
Kann vorsätzlich oder fahrlässug erfolgen. Wird weniger hart besraft als Mord. (snx)

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