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Damit genügt künftig die Bereitschaft zu einem verlängerten Zivildienst für die Befreiung vom Militärdienst. Gegen diesen sogenannten Tatbeweis wehrte sich die SVP vehement. Sie beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten.
In den anderen Fraktionen herrschte dagegen weitgehende Einigkeit, dass es sich bei der Gewissensprüfung um ein untaugliches Verfahren handelt. Kein Mensch könne das Gewissen eines anderen überprüfen, sagte Hans Widmer (SP/LU). Es sei darum auch nicht erstaunlich, dass die Zulassungskommission ihre eigene Auflösung aufs Tapet gebracht habe.
Mit 121 zu 44 Stimmen trat der Nationalrat klar auf die Vorlage ein. Mit dem Gesetz akzeptiert er ein Verfahren, dass die Zulassung zum Zivildienst von zwei Voraussetzungen abhängig macht: einem schriftlichen Gesuch und der Bereitschaft, eine gegenüber dem Militärdienst verlängerte Dienstzeit zu absolvieren.
Bei dieser Lösung könne nicht von Wahlfreiheit gesprochen werden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Die Vorlage sei damit verfassungskonform. Über die konkrete Dauer des Zivildienstes gingen die Meinungen im Rat allerdings weit auseinander.
Leuthard warnte vor einem neuen Glaubenskrieg und empfahl mit der Kommissionsmehrheit den schon heute geltenden Faktor von 1,5. Dafür hatten sich auch die meisten Teilnehmer der Vernehmlassung ausgesprochen, insbesondere die Wirtschaftsverbände. Diese Lösung obsiegte schliesslich deutlich. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit 152 zu 5 Stimmen.
Im gleichen Zug revidierte die grosse Kammer das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Dabei erhöhte sie den Wehrpflichtersatz von 200 auf mindestens 400 Franken, um den «blauen Weg» weniger attraktiv zu machen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (SDA)
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Männer, die Zivildienst leisten wollen, sollen in Zukunft keine Gewissensprüfung mehr ablegen müssen. (Keystone)