Katholisch bleiben, ohne Kirchensteuern zu zahlen: Das tun in den Bistümern Basel, Chur und St. Gallen schon rund 50 Gläubige. Nach dem jüngsten Bundesgerichtsurteil zum Kirchenaustritt dürften sich solche Fälle häufen.
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Kirchensteuer als «eine von zwei Optionen»: Generalvikar Martin Grichting.
(Philippe Rossier)In den drei Bistümern Basel, Chur und St. Gallen leben rund 50 Katholiken, die keine Kirchensteuern mehr zahlen und die Bischöfe direkt unterstützen.
Der sogenannte partielle Kirchenaustritt ist durch ein neues Bundesgerichtsurteil in die Schlagzeilen geraten. Das Bundesgericht entschied, dass jeder Katholik bedingungslos aus der Landeskirche austreten, aber trotzdem katholisch bleiben könne.
Laut Bundesgericht gibt es für Katholiken keine Vorschrift, Zwangsmitlied einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu sein. Sie können ihre Kirche direkt unterstützen. Dazu sind sie laut kirchlichem Recht auch verpflichtet.
Im Bistum Chur gibt es bereits 22, in Basel 15 und in St. Gallen rund 10 Gläubige, die keine Kirchensteuern mehr zahlen, das Bistum aber direkt unterstützen.
Die Bistümer können dabei nur Empfehlungen abgeben; wieviel die Gläubigen spenden, ist ihnen überlassen. Möglich ist deshalb, dass Katholiken aus der Landeskirche austreten werden, um Steuern zu sparen.
Eine einheitliche Regelung in den Bistümern mit Teil-Austritten ist nicht in Sicht. Am offensivsten geht Chur das Thema an – Bischof Vitus Huonder und Generalvikar Martin Grichting gelten als Kritiker der Landeskirchen, die die Kirchensteuern einziehen.
Das Urteil sei eine Bestätigung des Churer Modells, sagt Grichting. «Dieses ging schon seit Jahren davon aus, dass man entweder Kirchgemeindesteuer bezahlt oder eine Spende in beliebiger Höhe an einen Bistumsfonds macht.»
Ganz anders sieht man das im Bistum St. Gallen. Dort stehe der Bischof voll hinter dem heutigen System, sagt der zuständige Rechtsexperte Claudius Luterbacher.
Gläubige, die ihren Beitrag direkt ans Bistum zahlen wollen, versucht man zu überzeugen, aus Solidarität Mitglied der Kirchgemeinde zu bleiben – und weiterhin Steuern zu zahlen.
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