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Die Prügel-Schüler von München und zahlreiche kriminelle Taten von Jugendlichen liessen die Debatte neu entfachen: Sollen Jugendliche gemäss dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden? Nein, sagt der Ständerat heute. Junge Straftäter sollen auch bei schweren Delikten weiterhin dem Jugend- und nicht dem Erwachsenenstrafrecht unterstellt sein. Der Ständerat hat heute die Motion von Maximilian Reimann (SVP/AG) abgelehnt, welcher die Schraube anziehen wollte.
Der Nationalrat hatte in der letzten Sommersession eine gleichlautende Motion von Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP/ZH) mit grossem Mehr abgelehnt. Motionär Reimann begründete sein Insistieren mit jüngsten Ereignissen, die durch ihre besondere Brutalität von sich reden machten.
Die Täter lachten sich angesichts der heutigen Strafen ins Fäustchen, sagte er. «Wenn sich die Politik nicht bewegt, schliesse ich eine Volksinitiative nicht aus.» Diese habe gute Chancen, angenommen zu werden. «Die Verwahrungs-Initiative lässt grüssen.».
Der Ständerat folgte jedoch den Argumenten des Bundesrats. Freiheitsstrafen wirkten sich bei jugendlichen Rechtsbrechern kontraproduktiv aus und könnten Rückfälle nicht verhindern, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Dies sei auch statistisch belegt. Wirksamer seien erzieherische und therapeutische Massnahmen. (SDA/spj)
Kamen mit ihrem Anliegen nicht durch: Maximilian Reimann und Ulrich Schlüer (v.l., beide SVP).- Keystone