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Herr Renzikowski, hat Jörg Kachelmann im Knast einen Promi-Bonus?
Joachim Renzikowski: Es ist eher das Gegenteil der Fall. Bei prominenten Häftlingen wird besonders genau hingeschaut – weil man eben den Vorwurf fürchtet, dass man sie bevorzugt behandelt.
Warum sitzt Kachelmann in Untersuchungshaft?
Das deutsche Recht funktioniert wie das schweizerische: Erstmal braucht es einen dringenden Tatverdacht. Den hat die Staatsanwaltschaft offenbar. Dann muss mindestens einer von drei Haftgründen erfüllt sein: Wiederholungs-, die Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Bei Kachelmann greift der letzte Punkt, da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
Gibt es denn eine Chance, dass Kachelmann bald auf Kaution freikommt?
Das ist schwierig abzuschätzen. Es kommt darauf an, wie gut das Kautions-Angebot seiner Anwälte ist. Sie müssten wohl einen sehr hohen Geldbetrag als Sicherheit anbieten.
Muss Kachelmann in Deutschland bleiben, wenn er auf Kaution freikommt?
Nicht unbedingt, das ist alles Verhandlungssache. Wenn die Sicherheiten gut genug sind, ist es auch denkbar, dass er in die Schweiz darf.
Hausarrest und Fussfessel wie Roman Polanski – geht das auch in Deutschland?
Dieser Weg ist hier noch nicht vorgesehen. Versuche laufen jedoch in manchen Bundesländern.
Welche Strafe gibts in Deutschland für Vergewaltigung?
Das deutsche Strafrecht kennt den Strafbestand der sexuellen Nötigung. Dafür gibts mindestens ein Jahr. Die Maximalstrafe beträgt 15 Jahre.
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Professor Joachim Renzikowski (ZVG)