BERN – Kommen jetzt mehr Ausländer in die Schweiz? Kommen unsere Löhne unter Druck? Und wie profitieren wir von der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder? Am 25. September stimmen wir ab. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.1. Worüber stimmen wir eigentlich ab?Seit 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen mit der
EU in Kraft. Es erleichtert sowohl den EU-Bürgern als auch den Schweizerinnen und Schweizern im EU-Raum und in der Schweiz zu arbeiten und zu leben. Das Abkommen ist Bestandteil der bilateralen Verträge I. Sechs der sieben Dossiers wurden bei der Erweiterung der EU im Mai 2004 automatisch auf die zehn neuen EU-Mitglieder ausgedehnt. Die Personenfreizügigkeit musste neu ausgehandelt werden. Über das Verhandlungsergebnis und den verbesserten Arbeitnehmerschutz stimmen wir ab.2. Weshalb kommt es überhaupt zur Volksabstimmung?Die Rechtsaussenpartei Schweizer Demokraten hat das Referendum ergriffen. Bei der
Abstimmung ist das Volksmehr ausschlaggebend. Das Ständemehr ist nicht nötig.3. Wie schnell wird die Personenfreizügigkeit mit den neuen Mitgliedern eingeführt?Sie soll schrittweise und kontrolliert erfolgen – vor allem mit Kontingenten:Beginnend mit 1300 Daueraufenthaltsbewilligungen im Jahre 2006.Ansteigend bis ins Jahr 2011 auf 3000 Bewilligungen.4. Kann die Schweiz die Notbremse ziehen?Ja. Wird die Zuwanderung zu gross, können 2014 wieder Kontingente eingeführt werden. Das Schweizer
Parlament muss ohnehin 2009 entscheiden, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen weitergeführt werden soll. Dagegen kann wiederum das Referendum ergriffen werden.5. Droht uns eine Masseneinwanderung?Erste Erfahrungen mit der Osterweiterung in der EU zeigen: Ein Exodus nach Westen findet nicht statt. Seit Einführung der Freizügigkeit mit der alten EU 2002 hat die Zuwanderung in die Schweiz insgesamt leicht abgenommen.6. Dürfen auch Arbeitslose kommen?Ja, um eine Stelle zu suchen. Nach drei Monaten erhalten sie eine Bewilligung für weitere drei Monate. Diese kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn eine begründete Aussicht auf eine Stelle besteht. Anspruch auf Arbeitslosengelder entsteht aber erst, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren 12 Monate Beiträge geleistet hat. Beitragsleistungen im Ausland werden in diesem Rahmen angerechnet. Missbräuche können mit dem Entzug der Arbeitsbewilligung geahndet werden.7. Steigt die Arbeitslosigkeit in der Schweiz?Entscheidend für die Arbeitslosenquoten ist mehr die Konjunktur, weniger die Freizügigkeit. Die bisherigen Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit zwischen der alten EU und der Schweiz deuten nicht auf eine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmern hin.8. Kommt es zu Lohndumping?Der zentrale Punkt. Die aufschlussreiche Arbeit der BLICK-Jobinspektorin hat gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Bund, Kantone und die paritätischen Institutionen der Arbeitgeber und Gewerkschaften sind gefordert. Mit dem zweiten Schub von flankierenden Massnahmen sollen Fehlentwicklungen verhindert werden können:Zusätzlich 150 InspektorenHärtere Strafen gegen SünderBessere Kontrolle von TemporärfirmenLeichtere Einführung von Mindestlöhnen9. Können Selbständigerwerbende die flankierenden Massnahmen umgehen?Hier herrscht Verwirrung. Die Rede ist von «IchAG’s» oder von «Scheinselbständigen», die durch die Maschen der flankierenden Massnahmen schlüpfen und Schweizer Arbeitnehmer mit Lohndumping verdrängen. Selbständigerwerbende müssen ihren Status klar nachweisen können und haben nach sechs Monaten den Nachweis zu erbringen, dass sie von ihrer Tätigkeit leben können. Die meisten Fälle beziehen sich gar nicht auf Selbständige, sondern auf von einer ausländischen Firma entsandte Arbeitnehmer, die auf Zeit in der Schweiz Aufträge erledigen. Auch diese Arbeitnehmer unterstehen den neuen flankierenden Massnahmen.10. Erhalten Zugewanderte Sozialhilfe?Das Anrecht auf Sozialhilfe ist klar geregelt. Kurzaufenthalter können von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden, wenn sie den Job verlieren. Daueraufenthalter haben den gleichen Anspruch auf Sozialhilfe wie Schweizer. Bei Missbräuchen kann jederzeit die Arbeitsbewilligung entzogen werden.11. Was sind die Folgen für die AHV?Hier sind die Auswirkungen eher positiv, vor allem langfristig. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Bezügern wird verbessert. Das gilt vor allem für die Zeit nach 2011, weil dannzumal die Zahl der Erwerbstätigen wegen der Bevölkerungsentwicklung zurückgehen wird.12. Wächst der Schuldenberg der IV noch mehrNein. Ein Anspruch auf IV entsteht frühestens nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit. Zudem muss der ausländische Arbeitnehmer während mindestens eines vollen Jahres Beiträge entrichtet haben. Wer nicht schon ab dem 20. Altersjahr Beiträge entrichtet hat, erhält im Invaliditätsfall nur eine Teilrente.13. Folgt die Personenfreizügigkeit mit der Türkei auf dem Fuss? Nach dem Nein zur neuen
Verfassung in Frankreich und Holland tritt die EU in Sachen Beitritt der Türkei spürbar auf die Bremse. Auch die Türkei hat zunehmend Mühe, die vorgesehenen Reform-Auflagen innenpolitisch zu verkraften. Sollte es doch noch zu einem Beitritt kommen, hätte das Schweizer Volk erneut das letzte Wort zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit.14. Was geschieht bei einem Nein?Weil die Bilateralen I mit einer Guillotine-Klausel untereinander verknüpft sind, könnte die EU das ganze Paket aufkündigen. Die EU wird kaum akzeptieren, dass die Schweiz EU-Mitglieder nicht gleich behandelt. In dieser Situation könnten Errungenschaften der bilateralen Verträge wieder verloren gehen – zum Schaden des Wirtschaftsstandortes Schweiz.15. Was hat Schengen/
Dublin mit der Personenfreizügigkeit zu tun?Rein rechtlich nichts. Bis Schengen/Dublin endgültig in Kraft treten kann, dürften die schlimmsten Wirren nach einem allfälligen Schweizer Nein zur Personenfreizügigkeit sowieso überstanden sein. Deshalb taugt Schengen/Dublin inzwischen nicht mehr als Pfand für die EU.